Gemeinde Eiselfing: Vollzug des Bundesbaugesetzes; Aufstellung des Bebauungsplans „Otto-Geist-Straße Nord“ gem. § 13b BauGB – Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die Unterlagen zum Bebauungsplan wurden mit den Sitzungsunterlagen im SharePoint zur Verfügung gestellt. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Otto-Geist-Straße Nord“ gem. § 13b BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 09:46 Uhr