Gemeinde Eiselfing: Vollzug des Bundesbaugesetzes; Aufstellung des Bebauungsplans „Otto-Geist-Straße Nord“ gem. § 13b BauGB – Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 07. Gemeinderatssitzung, 14.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 07. Gemeinderatssitzung | 14.07.2022 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt
Die Unterlagen zum Bebauungsplan wurden mit den Sitzungsunterlagen im SharePoint zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Otto-Geist-Straße Nord“ gem. § 13b BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.07.2022 09:46 Uhr