Abbruch eines Stadels (Anbau) und Wiederaufbau als Wohnnutzung mit 3 WE, Standgiebel, Balkone und Gaube auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1072 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 4
Daten angezeigt aus Sitzung: 01. Gemeinderatssitzung, 25.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 01. Gemeinderatssitzung | 26.01.2023 | ö | beschließend | 2.5 | |
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 01. Gemeinderatssitzung | 25.01.2024 | ö | beschließend | 2.3 |
Sachverhalt
Die Antragsteller möchten den vorhandenen Stadel abbrechen und mit drei Wohneinheiten, Balkonen und Gaube wiederaufbauen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kettenham (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird über Rigolen versickert.
Im neu eingereichten Stellplatznachweis sind jetzt 8 Stellplätze dargestellt.
Dieser (der neu eingereichte Stellplatznachweis) wurde in der Bauausschusssitzung v. 02.12.2023 mit 6 : 0 Stimmen aus 5 verschiedenen Varianten bevorzugt.
Zudem hat die Fachstelle Immissionsschutz die immissionsschutzrechtlichen Bedenken durch eine positive Stellungnahme ausgeräumt.
Die Unterschriebene Abstandsflächenübernahme der Grundstückseigentümer von Fl.-Nr. 1072/1, Gemarkung Griesstätt liegt vor.
Dem Bauantrag wurde in der Sitzung am 26.01.2023 mit 10 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da immissionsschutzrechtliche Bedenken bestanden und es Probleme mit den Stellplätzen gab (Positionierung).
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderates erteilen gem. § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Auf den ruhenden Landwirtschaftlichen Betrieb (Kettenham 2) und möglichen Emissionen durch eine Aktivierung des ruhenden Betriebs wird hingewiesen.
Datenstand vom 23.02.2024 09:55 Uhr