Standortänderung; Neubau einer geschlossenen Güllegrube Ø 16 m in Stahlbeton, Fl.-Nr. 1002 der Gemarkung Kolbing, Schmiding 1
Daten angezeigt aus Sitzung: 03. Gemeinderatssitzung, 30.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 07. Gemeinderatssitzung | 14.07.2022 | ö | beschließend | 2.4 | |
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 03. Gemeinderatssitzung | 30.03.2023 | ö | beschließend | 2.2 |
Sachverhalt
Der Antragsteller plant die Errichtung einer Güllegrube mit 16 m Durchmesser (Ø).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird versickert.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau einer geschlossenen Güllegrube Ø 16 m in Stahlbeton wurde in der GR-Sitzung v. 14.07.2022 mit 9 : 0 Stimmen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erteilt.
Nun will der Antragsteller gegenüber dem behandelten Antrag in der GR-Sitzung v. 14.07.2022 die geschlossene Güllegrube etwas nach Nordwesten verlegen um Problemen mit E.ON wg. der vorhandenen 20kv-Freileitung aus dem Weg zu gehen.
Nun will der Antragsteller gegenüber dem behandelten Antrag in der GR-Sitzung v. 14.07.2022 die geschlossene Güllegrube etwas nach Nordwesten verlegen um Problemen mit E.ON wg. der vorhandenen 20kv-Freileitung aus dem Weg zu gehen.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen zur Verlegung des Standorts gegenüber der ursprünglichen Planung (GR-Sitzung vom 14.07.2023).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2023 09:59 Uhr