Dreizehnte Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)“ im Parallelverfahren mit der Siebzehnten Änderung des Flächennutzungsplanes: Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Parallelverfahrens zur Siebzehnten Änderung des Flächennutzungsplanes und der Dreizehnten Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)" zur Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO und einer Fläche für Versorgungsanlagen Zweckbestimmung Kläranlage auf den folgenden Grundstücken:

Flurnummern Siebzehnte Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Demling:

-        2085/22
-        2085/65 (Teilfläche)
-        2085/66 (Teilfläche)
-        2085/67 (Teilfläche)
-        2085/68 (Teilfläche)
-        2085/110
-        2085/111
-        2085/148
-        2085/149

Flurnummern Dreizehnte Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)“ in der Gemarkung Demling:

-        2085/22
-        2085/53
-        2085/65 (Teilfläche) 
-        2085/66 (Teilfläche)
-        2085/67 (Teilfläche)
-        2085/68 (Teilfläche)
-        2085/110
-        2085/111
-        2085/138
-        2085/148
-        2085/149

Dabei liegen sämtliche Flurnummern bereits im Geltungsbereich des gültigen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)". Die Änderungsverfahren werden jedoch nur unter der Bedingung eingeleitet und fortgeführt, sofern der städtebauliche Vertrag mit der INTERPARK Management GmbH & Co. KG zustande kommt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2024 15:28 Uhr