Festlegung der Grundstücksabflussbeiwerte


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö beschliessend 1.1

Beschluss

Für die Einführung der der Niederschlagswassergebühr werden folgende Stufen und Grundstücksabflussbeiwerte festgelegt:
Stufe
mittlerer Grundstücks-abflussbeiwert (GAB)
Abflussbeiwert
von - bis
Charakteristik der Überbauung und Befestigung
0
Einzelveranlagung
0,00 - 0,09

I
0,12
> 0,09 - 0,15
minimal
II
0,20
> 0,15 - 0,24
gering
III
0,30
> 0,24 - 0,36
normal
IV
0,45
> 0,36 - 0,54
hoch
V
0,65
> 0,54 - 0,75
sehr hoch
VI
0,90
> 0,75 - 1,00
maximal
Es wird ferner beschlossen, dass die Zuordnung zu einer Stufe widerlegt werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächlich bebaute und befestigte Fläche, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt, den jeweiligen Bereich des Abflussbeiwertes der Stufen I bis VI laut obiger Tabelle über- oder unterschreiet, oder um mindestens 200 m² von der ursprünglich bei der Zuordnung zu einer bestimmten Stufe ermittelten reduzierten Grundstücksfläche abweicht

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2018 10:41 Uhr