Hauptabschlussbetriebsplan 2017 - 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö 2.3

Beschluss

Zum Hauptbetriebsplan 2017 bis 2020 wird Seitens der Marktgemeinde Großostheim folgendes eingewandt:
  1. Die Erhöhung der Abbaumenge auf 110.000 t/Jahr geht weit über die im Rahmenbetriebsplan unter Ziffer 7.1.6.2 dargestellte Höchstfördermenge von 100.000 t/Jahr hinaus. Dies entspräche aktuell einer Erhöhung um 10 %, was 10.000 t/Jahr sind. Eine Erhöhung der Menge bedarf insofern der Änderung des Rahmenbetriebsplanes und kann nicht durch den Hauptbetriebsplan abgedeckt werden. Der erhöhten Abbaumenge wird deshalb nicht zugestimmt.
  2. Durch die geplante Erhöhung der Abbaumenge ergeben sich vier Nachtfahrten, die in acht LKW-Bewegungen zu Buche schlagen. Es ist nicht nachgewiesen, welche immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen diese auf die vorhandene Wohnbebauung im Ortsteil Ringheim haben. Gleiches gilt für die geplante Wohnbebauung im noch zu erschließenden Baugebiet Baumschulgelände.
Ausgehend davon, dass derzeit in den Nachtzeiten (22.00 bis 6.00 Uhr) weitestgehend Ruhe ist, werden die geplanten Nachtfahrten – auch bei Einhaltung etwaiger Grenzwerte – als Störfaktor empfunden werden.
Da Fahrbewegungen in der Nachtzeit vorgesehen sind, erscheint es nicht fern zu liegen, dass auch Lade- und Entladevorgänge damit verbundenen sind. Diese sind nicht in den Unterlagen dargestellt. Die Nachtfahrten und die ggf. damit verbundenen Lad e- und Entladevorgänge werden deshalb abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2018 10:41 Uhr