Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplatzüberdachung, Am Schützberg 7, OT Wenigumstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 05.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 7. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 05.11.2020 ö beschliessend 1.2
Marktgemeinderat 16. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö beschliessend 3

Beschluss

  1. Die im Zuge der Bauvoranfrage gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Die Befreiung zur Überschreitung des Baufensters durch das Wohnhaus wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe in Aussicht gestellt. 
  2. Die Befreiung zur Überschreitung der max. Zufahrtsbreite von 5,0 m, hier insgesamt 8,55 wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe in Aussicht gestellt.
  3. Grundsätzlich liegt bei dem vorhandenen Keller ein Geschoss vor. Diese Flächen sind auf jeden Fall bei der Berechnung der Geschossflächenzahl zu berücksichtigen, da diese gemäß der BayBO/BauNVO unabhängig von der Nutzungsart mitberechnet werden müssen. 
 
2.        Eine Befreiung zur Errichtung eines Kniestockes wird in Aussicht gestellt.

3.        Im Rahmen des sodann noch einzureichenden Bauantrags wird dem Marktgemeinderat aufgrund des beabsichtigten Grundstücksverkehrs empfohlen, das sog. „Zurückbleiben hinter den Festsetzungen“ (§ 125 BauGB) für die im Bebauungsplan festgesetzte Verkehrsfläche Fl.Nr. 750/5 der Gemarkung Wenigumstadt zu 78 m² zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2021 11:42 Uhr