Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erschließungsanlage/Straße Am Schützberg, OT Wenigumstadt - Beschlussfassung über das Zurückbleiben hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 7. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 05.11.2020 ö beschliessend 1.2
Marktgemeinderat 16. Sitzung des Marktgemeinderates 08.04.2021 ö beschliessend 3

Beschluss

  1. Die Erschließungsanlage/Straße Am Schützberg (Fl.Nr. 750/4 der Gemarkung Wenigumstadt zu 783 m²) wird als endgültig hergestellt erklärt.
  2. Gleichzeitig bleibt die Erschließungsanlage/Straße Am Schützberg im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 750/5 der Gemarkung Wenigumstadt zu 78 m² gemäß § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schützberg, 1. Änderung“ zurück, da von der Herstellung der dort festgesetzten Verkehrsfläche dauerhaft abgesehen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2021 12:04 Uhr