Neufestsetzung der Leichenhausgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
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Marktgemeinderat 29. Sitzung des Marktgemeinderates 02.02.2022 ö beschliessend 2
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Beschluss 1

Die Diskussion wird hiermit eingestellt und es wird über den Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses sofort abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 2

Die Nutzungsgebühren für die Leichen- und Aussegnungshallen des Marktes Großostheim werden auf Basis der vorgestellten Kalkulation und einem Kostendeckungsgrad von 40 v.H. sowie einer Gewichtung des Äquivalenzfaktors der Leichenhalle auf dem Parkfriedhof und den übrigen Hallen in einem Verhältnis von 2 zu 1 ab dem 01.03.2022 je Nutzungstag wie folgt festzusetzen:
Leichen-/Aussegnungshalle        je Nutzungstag:
Parkfriedhof:        279,00 €
übrige Friedhöfe:         139,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.04.2022 14:35 Uhr