Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mischborn“ im OT Mosbach der Gemeinde Schaafheim - erneute Beteiligung des Marktes gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 4. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.08.2020 ö beschliessend 4
Bau- und Planungsausschuss 9. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 11.02.2021 ö beschliessend 5
Bau- und Planungsausschuss 13. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 11.05.2021 ö beschliessend 2

Beschluss

Zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Am Mischborn“ im Ortsteil Mosbach der Gemeinde Schaafheim wird folgende Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragen:
  1. Die Ziffer 2 unserer ergangenen Stellungnahme vom 15.02.2021 kann insoweit als erledigt betrachtet werden. 
  2. Es wird darauf hingewiesen, dass das Baugebiet auch Auswirkungen auf das direkt betroffene Wasserrecht des RÜB Mosbach hat, da dieses mit mehr Schmutzwasser beaufschlagt wird. Im Trockenwetterfall erscheint dies problemlos, da die entsprechenden Reserven bis zur maximalen Menge vorhanden sind. Diese liegt bei 40 l/s und im Trockenwetterfall fließen hier ca. 8-12 l/s. Allerdings hat es Auswirkungen auf die Entlastungsmenge und -häufigkeit im Regenwetterfall. Nachdem das Wasserrecht hierzu jedoch nicht dem Markt Großostheim unterliegt, sondern die Gemeinde Schaafheim Erlaubnisinhaberin ist, muss sie sich mit der Wasserrechtsbehörde und dieser Thematik befassen. Insgesamt darf die maximale Abflussmenge die genannten 40 l/s nicht überschreiten, denn darauf ist schließlich das nachfolgende System bis hin zur Kläranlage bemessen.
  3. Aufgrund der vorgenannten Thematik in Ziffer 2 wird unter Bezugnahme auf unsere bereits ergangenen Stellungnahmen vom 17.08.2020 und 15.02.2021 weiterhin vorgebracht, dass das Schmutzwasser in Fließrichtung vor der Drossel anzuschließen ist, um die entsprechenden Wassermengen messen und regulieren zu können. 
Für die Einleitung des Niederschlagswassers in den Vorfluter ist im Rahmen der Antragstellung für das Wasserrecht aufzuzeigen, welche Veränderungen sich im Hauptbach (Pflaumbach) ergeben und wie sichergestellt wird, dass sich dadurch keine negativen Auswirkungen auf die stromabwärtigen Unterlieger in Wenigumstadt, Pflaumheim und Großostheim entstehen. Ggf. sind Rückhaltevolumen zum gedrosselten Abfluss vor einer Einleitung zu schaffen. 
Unter Berücksichtigung dieser Punkte im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung kann unsere Zustimmung für die Entwässerung des Baugebiets in Aussicht gestellt werden.
  1. Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die spätere Erschließung des Baugebietes „Am Mischborn“ (Mosbach) und des Baugebietes „Holzweg“ (Pflaumheim) Auswirkungen auf die im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Abrechnung von Kosten für die Abwasserentsorgung haben. Hier insbesondere auf die Kostenaufteilung bei der Sanierung und Reparatur der entsprechenden Verbandsanlagen bis zur Kläranlage. Ggf. ist eine Nachermittlung und Anpassung mit der Gemeinde Schaafheim vorzubereiten und zu verhandeln.
  2. Die Gemeinde Schaafheim hat im Rahmen der derzeit laufenden Schmutzfrachtbemessung für die Erneuerung des Wasserrechtes für das Klärwerk Bachgau darzulegen, ob das seinerzeit geplante Baugebiet „Am heiligen Born“ weiterverfolgt wird und damit in die Gesamtbemessung der Kläranlage Eingang findet oder ob davon dauerhaft Abstand genommen wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2021 09:07 Uhr