Zu diesem Tagesordnungspunkt ist vom BKPV Herr Dipl.-Volkswirt Weber, der aus der Kameralistik den kaufmännischen Abschluss im Entwurf erstellt hat, eingeladen. Er steht zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und zur Frage der Angemessenheit des Wasserpreises zu dieser Sitzung zur Verfügung.
Kämmerer Bader verweist auf die allen Mitgliedern des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung übersandte Erläuterung des kaufmännischen Abschlusses 2017. Danach beträgt die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2017 9.083.526,10 €
gegenüber der Vorjahressumme von 8.559.806,10 €. Die bereinigte Bilanzsumme nahm im Berichtsjahr um 523 Tsd. € zu. Die Aktivseite wird vor allem durch das um die Ertragszuschüsse gekürzte Anlagevermögen bestimmt. Gegenüber dem Vorjahr hat es um 367 Tsd. € zugenommen. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital durch die Zuführung der erlassenen Kassenkreditzinsen des Vorjahres (14 Tsd. €) und den Jahresgewinn (109 Tsd. €) um 123 Tsd. €.
Hinsichtlich der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der ansonsten steuerlichen Belastung eine Gewinnverzichtserklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben wurde, so dass die Kunden in aller Regel keine Steuerbelastung mittragen müssen.
Der Vorjahresgewinn von 88.751,02 € hat sich etwas erhöht auf 109.123,56 €
Die kumulierten Vorjahresverluste in Höhe von -158.018,35 €
verringern sich um den Jahresgewinn somit auf insgesamt -48.894,79 €
Die abgegrenzten Erträge aus Wassergebühren sind um rund 59.000,00 €
oder um 4,00 % gestiegen. Grund hierfür ist der erhöhte Wasserverbrauch um 43.127 m³. Außerdem war bei den aktivierten Eigenleistungen ein Rückgang um 7 Tsd. € oder 6 % zu beobachten. Insgesamt sind damit die Erträge um 46 Tsd. € oder 3 % gestiegen.
Die gesamten Aufwendungen sind mit 1,500 Mio. € um 26 Tsd. € oder 2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Neben der Zunahme des Betriebsaufwandes um 23 Tsd. € oder 12 % sowie des Geschäftsaufwandes um 69 Tsd. € oder 29 % verminderte sich der Personalaufwand um 76 Tsd. € oder 11 %.
Auf den Personalaufwand entfallen 40 % (Vj. 45%) und 25 % (Vj.24%) auf Abschreibungen. So gesehen umfassen diese beiden Aufwandsgruppen etwa zwei Drittel aller Aufwendungen.
Hinsichtlich der Finanzlage des Wasserwerkes wird auf den Anhang Blatt 3 verwiesen. Hieraus zeigt sich, dass der gesamte Mittelbedarf von 1,025 Mio. € zu 58 % aus der Eigen- und Selbstfinanzierung erbracht wurde. Die Mittel wurden zu 82 % vor allem zur Vermögensbildung und mit 18 % zur Vermögensumschichtung verwendet.
Prüfauftrag Kassenkredit Zuführung in die offene Rücklage und Verzinsung:
Der Kassenkredit beträgt 1.614.785,91 € (Stand 31.12.2017) und wird mit 1 % verzinst (Zinsausgabe rund 14 Tsd. € aus mittleren Schuldenstand 1.398.281,32 €). Per Gemeinderatsbeschluss kann bestimmt werden, dass ein Teil des Kasssenkredits in Allgemeine Rücklagen (offene Rücklage) umgewandelt wird. Hierbei handelt es sich um einen rein buchungstechnischen Vorgang. Ein tatsächlicher Mittelfluss findet nicht statt. Aufgrund des z. Z. sehr niedrigen Zinssatzes könnten sich dadurch die Aufwendungen aber nur um max. 14 Tsd. € verringern und sollten zur gegebener Zeit wieder geprüft werden, nämlich dann, wenn das allgemeine Zinsniveau ansteigt.
Der Zinssatz z. Z. mit 1 Prozent erscheint als marktgerecht, könnte aber ebenfalls mit Beschluss entsprechend angepasst werden (z.B. 0,5 %). Die finanziellen Auswirkungen auf die Aufwendungen sind aber ebenfalls überschaubar (7 Tsd. €).
Angemessenheit der Wassergebühren :
Bei Erträgen von 1,609 Mio. € und gesamten Aufwendungen von 1,500 Mio. € verbleibt im Berichtsjahr ein Jahresgewinn in Höhe von rund 109.000 € (Vorjahr 88,7 Tsd. €). Der Gewinn ist höher als im Vorjahr ausgefallen, da in Folge des wärmeren und trockenen Sommers 2017, eine höhere Menge an Wasser verkauft wurde.
Da sich die Verlustvorträge Ende 2017 noch auf etwa 545 Tsd. € belaufen, ist aus körperschaftssteuerlicher Sicht nichts gegen die aktuelle Höhe des Wasserpreises seit 1.1.2015 einzuwenden.
Im Jahr 2018 ist der Kalkulationszeitraum 2015 – 2018 zu überprüfen und ab 2019 – 2022 neu zu kalkulieren. Siehe dazu eigenen Tagesordnungspunkt.