Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung und Tiefgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 613/15 am Forstweg 3;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 03.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.06.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Forstweg 3, Grundstück Fl.Nr. 613/15 (Grundstücksgröße = 3.072 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 65 B 11 v. 28.11.1911, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Auf dem großzügigen Grundstück ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung und Tiefgaragen geplant. Die einzelnen, jeweils an den Gebäuden situierten Tiefgaragen sollen über eine gemeinsame Zufahrt erschlossen werden. Das Haus 2 soll in E+1+D-Bebauung (DG kein Vollgeschoss) errichtet werden.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen überschreitet das maximal zulässige Maß um insgesamt 686,56 m². Hiervon sind 618,80 m² für die zwei Tiefgaragen anzurechnen, für die wie in ähnlich gelagerten Fällen aufgrund der Erdüberdeckung von mind. 1m eine entsprechende Befreiung erteilt werden sollte. Die sonstigen Flächen überschreiten die Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 68m² und auch hierfür sollte eine Befreiung erteilt werden.

Der Zugang zum Hauptgebäude ist auf die Grundfläche Nebenanlagen anzurechnen.

Das Gebäude fügt sich gemäß § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Auf der Gebäudenordseite ist eine Abgrabung mit Lichtschacht vorgesehen, die über die komplette Gebäudebreite geplant ist. Das ist unzulässig und die Abgrabung ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu Planen und Auszuführen.

Der Stellplatznachweis wird mittels der Tiefgarage erbracht.

Schützenswerter Baumbestand wird nach fachlicher Beurteilung des gemeindlichen Umweltamtes berührt. Eine zweistämmige Hainbuche (B15) sowie eine zweistämmige Salweide (B25) werden zur Fällung beantragt und vom Umweltamt insoweit freigegeben. Die Ersatzpflanzungen werden für ausreichend beurteilt. Es wird dringend das Aufstellen von durch das Umweltamt zu kontrollierende, ortsfesten Baumschutzzäunen bereits vor Abbruch des Altbestandes gefordert. Des Weiteren wird eine ökologische Baubegleitung gefordert.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch von der Beratung und Beschlussfassung als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung und Tiefgarage (Haus 2) herzustellen.

Der Zugang zum Hauptgebäude ist auf die Grundfläche Nebenanlagen anzurechnen.

Eine Befreiung von der Einhaltung der maximal zulässigen Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 686,56 m² wird aufgrund der Erdüberdeckung von mind. 1 m im Bereich der Tiefgaragen befürwortet.

Die Abgrabung auf der Gebäudenordseite ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen. Die geplanten Lichtschächte sind auf eine maximale Tiefe von 1,50 m und 1/3 der Wandlänge zu verringern.

Einer Fällung der Bäume B 15 und B 25 wird zugestimmt.

Vor Abbruch des Altbestandes sind ortsfeste Baumschutzzäune aufzustellen. Diese sollen durch das gemeindliche Umweltamt fachlich kontrolliert und abgenommen werden.

Eine ökologische Baubegleitung ist zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 16.07.2019 14:33 Uhr