Antrag Gabriel-von-Seidl-Straße 4c GbR zum Umbau und Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 627/13 an der Gabriel-von-Seidl-Straße 4c;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.06.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr: Gabriel-von-Seidl-Straße 4c GbR, Emil-Geis-Str. 5, 82031 Grünwald
Bauort: Gabriel-von-Seidl-Straße 4c, Grundstück Fl.Nr. 627/13 (Grundstücksgröße = 5.340 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Für das gegenständliche Grundstück ist bereits eine Baugenehmigung zur Erweiterung des Haus 4c vorhanden. Nach einem Eigentümerwechsel haben sich die Anforderungen nun geändert und ein neuer Antrag wurde wie vorliegend eingereicht.

Geplant ist ein Anbau an das bestehende Wohnhaus in E+D-Bebauung in Richtung Westen, der zum einen die Erweiterung der Wohnfläche des Bestandsgebäudes als auch eine Einliegerwohnung im EG und KG des Gebäudes vorsieht. Außerdem diverse Grundrissänderungen im Bestand.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung sowohl in Bezug auf das Gesamtgrundstück als auch auf den zugeordneten Eigentumsanteil eingehalten.

Ebenso wird der Baulinienplan eingehalten sowie das Einfügungsgebot nach § 34 BauGB hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung.

Hinsichtlich der Ortsgestaltungssatzung ist festzuhalten, dass auf der Gebäudesüd- und –nordseite jeweils ein Giebel geplant ist. Diese sind in ihrer Gestaltung an die vorhandenen Fledermausgauben auf dem Bestandsgebäude angeglichen. Strittig ist hier der Bezugspunkt für die Wandhöhe. Allerdings würde, soweit man die Wandhöhe am höchstmöglichen Punkt ansetzt, lediglich eine Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe um ca. 50cm erforderlich. Die Verwaltung würde eine Befürwortung empfehlen.

Die Garage auf der Gebäudenordseite wird zur Bauabwicklung und Baustelleneinrichtung rückgebaut und nachfolgend wieder neu errichtet.

Zusätzlich zur wieder zu errichtenden Garage werden zwei zusätzliche sogenannte „gefangene“ Stellplätze westlich dieser Garage geplant, die nur durch Durchfahrt eben dieser zu erreichen sind.
Mit der vorliegenden Planung werden insgesamt drei Stellplätze erforderlich, die allerdings mit der derzeitigen Situierung nicht rechtskonform nachgewiesen werden können. Mit dem Planer wurde diesbezüglich bereits gesprochen – das Grundstück bietet Raum genug um den erforderlichen dritten Stellplatz korrekt nachzuweisen. Dies wird noch korrigiert.

Auf der Gebäudewestseite ist ein Lichthof geplant. Dieser widerspricht in seinen Ausmaßen den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung und ist entsprechend abzuändern.

Die auf der Südseite des neu zu errichtenden Anbaus geplante Terrasse ragt in den Kronenbereich der dort bestehenden Eschen hinein. Dies wird vom Umweltamt als kritisch eingestuft. Nach Rücksprache mit dem Planer, wird die Terrasse zum Schutz der Bäume reduziert.
Ansonsten ist kein schützenswerter Baumbestand durch die Maßnahme berührt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und Erweiterung des Wohnhauses herzustellen.

Einer Überschreitung der Wandhöhe mit den Quergiebeln in Höhe von ca. 50 cm wird zugestimmt.

Ein ordnungsgemäßer zusätzlicher Stellplatz ist nachzuweisen.

Der Lichthof auf der Gebäudewestseite ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen. Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird zugestimmt.

Die Terrasse ist zum Schutz der Bäume so zu reduzieren, dass der Kronenbereich der Esche nicht betroffen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 09:56 Uhr