Antrag Dr. Paulus Nowak zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 510/21 an der Lindenstraße 7;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.06.2015 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Paulus Nowak., 82031 Grünwald;
Bauort: Lindenstraße 7, Grundstück Fl. Nr. 510/21 (Grundstücksgröße 739m²)
Planbereich: BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Bauherr: Dr. Paulus Nowak., 82031 Grünwald;
Bauort: Lindenstraße 7, Grundstück Fl. Nr. 510/21 (Grundstücksgröße 739m²)
Planbereich: BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 52°/22°. Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl hinsichtlich der Haupt- als auch der Nebennutzung eingehalten.

Auf der Gebäudesüdseite ist ein Giebel geplant, der in seiner Wandhöhe nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Die Maximal zulässige Wandhöhe von 7,25m wird mit dem Giebel um 0,85m überschritten. Hier wird eine Abweichung benötigt, die in ähnlich gelagerten Fällen jeweils erteilt wurde

Eine Aussage über die Einfriedung wurde nicht getroffen, diese ist nach der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.

Alle weiteren Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird durch die Doppelgarage erbracht.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestandsplan liegt noch zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.

Einer Abweichung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe (7,25 m) um 0,85 m mit dem Giebel wird zugestimmt.

Die Einfriedung ist nach den Festsetzungen der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.

Die Buchen Nr. 4 und Nr. 5 mit Stammumfang von 123 cm und 152 cm direkt an der Lindenstraße sind zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 09:56 Uhr