Bauantrag Philip Artope zur Sanierung und Umbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 345/2 an der Otto-Heilmann-Straße 20;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 20.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Artope Philip, Otto-Heilmann-Straße 20, 82031 Grünwald
Bauort: Otto-Heilmann-Straße 20, Grundstück Fl.Nr. 345/2 (Grundstücksgröße = 2.376 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 43 B 19 vom 11.08.1920, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der Antragsteller plant einen Anbau an das bestehende Wohnhaus in E+D-Bebauung (Genehmigung 1988) in Richtung Osten und Westen, der die Erweiterung der Wohnfläche des Bestandsgebäudes im EG des Gebäudes vorsieht. Der heutige Dachüberstand auf der Ost- und Westseite ist jeweils 1,5 m. Einen Teil davon möchte der Antragsteller durch versetzen der Außenwände unterbauen.
Desweiteren wird die bestehende Terrasse auf der Südseite zurückgebaut. Somit wird das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf den ihm zugeteilten Grundstücks-Anteil von 659,1 qm eingehalten.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden nicht tangiert.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme nicht berührt.
Der Stellplatznachweis wird durch die vorhandene Doppelgarage ausreichend geführt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das Vorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum erdgeschossigen Anbau an einer bestehende Doppelhaushälfte herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 09:37 Uhr