Bauort: Nördliche Münchner Str. 24, Grundstück Fl. Nr. 592/48 (Grundstücksgröße 3.040m²)
Planbereich: Bebauungspläne 65 B 11 vom 28.11.1911 bzw. 67 B 12 vom 02.03.1912 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
GR-Mitglied Kraus ist nach Art. 49 Abs. 1 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Das gegenständliche 3.040m² große Grundstück ist bebaut und soll durch die vorliegende Eingabeplanung neu überplant werden.
Dabei soll im östlichen Grundstücksteil der gewerblich genutzte Bereich mit Büros realisiert werden, im westlichen Grundstück soll Wohnen zur Umsetzung kommen.
Vorliegend geht es bei diesem Bauantrag um die Villa im westlichen Grundstücksbereich.
Das Wohnhaus (Villa) mit Doppelgarage erhält ein Walmdach, mit 50° Dachneigung – kein Vollgeschoss. In allen vier Ansichten werden zulässige Giebel geplant – wobei jeweils die Wandhöhe der Giebel nur mit Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung zugelassen werden können.
Es werden der übliche Lichthof bzw. Lichtschacht (in Verbindung mit Treppen) im Rahmen der Ausnahmetatbestände (Außenmaße) beabsichtigt – eine Ausnahme sollte hier jeweils befürwortet werden.
Das Maß der baulichen Nutzung (Hauptnutzung nach § 19 Abs. 1, 2 BauNVO) wird nach eingereichten und geprüften Berechnungen gut eingehalten.
Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird – bedingt durch die überlange Zufahrt zum rückwärtigen Wohnhaus mit Doppelgarage 177m² überschritten.
Nachdem die Zufahrt wasserdurchlässig ausgebildet werden soll, könnte hier im Rahmen einer Befreiung zugestimmt werden.
Der Stellplatznachweis ist erbracht durch die Planung einer Doppelgarage für das Wohnhaus.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Aussagen zur Einfriedung des Grundstückes fehlen - in den Eingabeplänen (z.B. Freiflächen-gestaltung) ist dies nachzuholen.
Zum Zeitpunkt der grünordnerischen Beurteilung lag die Stellungnahme des Umweltamtes noch nicht vor. Es kann aber zu der vorliegenden Baumbestands- und Freiflächenplanung festgestellt werden, dass eine Vielzahl von geschützten Bäumen (fast ausnahmslos Buchen / 7 Stück und viele weitere Buchen – jedoch untermaßig) wegen der geplanten Lage der Villa und der Doppelgarage gefällt werden müssen. Wenn diese Villa, desgleichen die Garage ca. 10m nach Osten situiert würden, könnten viele Bäume erhalten werden. Dies mal vorab – ggf. kommt das Umweltamt zu einer anderen Auffassung – wird dann, wie gewohnt, am Sitzungstag verlesen und entsprechend im Beschluss aufgenommen.