Der Gemeinderat Grünwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, dass von Liveübertragungen der Bürgerversammlung und von ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen derzeit abgesehen wird, bis die Gesetzesänderung der Bayerischen Gemeindeordnung in Kraft getreten ist. Sobald die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist und Vollzugshinweise des Bayerischen Innenministeriums vorliegen wird der Gemeinderat Grünwald im Rahmen der Behandlung der Gesetzesänderung das Thema Liveübertragung im Gemeinderat behandeln.
Der Bayerische Landtag hat am 09.03.2021 beschlossen, die Bayerische Gemeindeordnung (GO) zu ändern.
Rechtliche Bewertung:
Damit der Gemeinderat über eine Liveübertragung der Bürgerversammlungen und ähnlicher öffentlicher Veranstaltungen entscheiden kann, wurde die Thematik anhand von rechtlichen, technischen, personellen und finanziellen Aspekten geprüft.
1.1 Rechtliche Aspekte
Gemäß Art. 18 Abs. 3 GO sind grundsätzlich Bürgerversammlungen öffentlich. Zur weiteren Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit von Live-Übertragungen von Bürgerversammlungen und ähnlicher öffentlicher Veranstaltungen sind die Regelungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) sowie des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) anzuwenden.
Gemäß Art. 15 Abs. 1 BayDSG sind die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn das BayDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt, angeordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen, die einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können, wozu auch Bild und Wort gehören. Da in der Gemeindeordnung keine Erlaubnis oder Anordnung der entsprechenden Datennutzung geregelt ist, ist die Zulässigkeit der personenbezogenen Datennutzung in einer Übermittlung per Live-Übertragung von der Einwilligung der jeweiligen Person abhängig (Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 BayDSG). § 22 KunstUrhG bekräftigt diese Regelung für die Verbreitung des Bildes.
Datenschutzrechtlich erforderliche Voraussetzung für Live-Übertragungen von Bürgerversammlungen ist deshalb die Einwilligung der jeweiligen Person, deren Bild und Wort übertragen wird. Also alle bei der Bürgerversammlung Anwesende wie der 1. Bürgermeister, die Gemeinderatsmitglieder, die Mitarbeiter der Verwaltung und die Zuschauer. Bezüglich des Datenschutzes hat der Bayerische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Thomas Petri ausgeführt, dass sollte jemand im Livestream zu sehen sein, braucht die Gemeinde Grünwald hierfür eine Einwilligung der zusehenden Person. Es darf zur Abgabe seiner Einwilligung keine Person diskriminiert oder unter Druck gesetzt werden. Als stets unzulässig hingegen sieht Prof. Dr. Petri eine Archivierung des Livestreams in Form einer Mediathek auf der kommunalen Internetseite. Denn das stelle „eine Datenübermittlung von besonderer Tragweite“ dar.
Die Einholung einer rechtlich wirksamen Einwilligung von Mitarbeitenden, hinzugezogenen externen Teilnehmern und Zuschauern ist aufwändig (freiwillige Erteilung ohne subjektiv empfundenen Zwang, ausreichende Aufklärung über datenschutzrechtliche Aspekte, Vertretungsbefugnis als Mitarbeitender einer externen Institution oder Firma etc.).
Mit Schreiben vom 24.04.2020 hat der Personalratsvorsitzende Herr Rank Herrn 1. Bürgermeister Neusiedl mitgeteilt, dass aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen ein Streaming bzw. Filmaufnahmen von der Arbeitnehmerseite abgelehnt werden.
Anders wie bei Hybridsitzungen ist es bei einer Liveübertragung zwingend erforderlich, dass die Gemeinde bei den Gremienmitgliedern, der Verwaltung und sonstigen dritten Teilnehmern eine Einwilligung einholt.
1.2 Technische und personelle Aspekte
Nach einer beschlossenen Einführung von Live-Übertragungen muss die Durchführung jeder Übertragung auch zuverlässig und einwandfrei sichergestellt sein. Für die technische und personelle Umsetzung der Live-Übertragungen benötigt die Verwaltung einen externen Dienstleister. In der Gemeinde Grünwald ist weder die erforderliche technische Ausrüstung, noch sind personelle Ressourcen für die Übernahme dieser Aufgabe vorhanden. Auf der technischen Seite kommt erschwerend hinzu, dass die Bürgerversammlungen und ähnliche öffentliche Veranstaltungen in jeweils wechselnden Räumlichkeiten stattfinden, worauf das benötigte Equipment angepasst werden muss.
1.3 Finanzielle Aspekte
Die erste Recherche über entsprechende Anbieter hat ergeben, dass es in Grünwald und Umgebung dafür geeignete Dienstleister gibt. Ein unverbindliche Kostenschätzung einer geeigneten Firma beläuft sich auf ca. 3.000 - 4.000 Euro pro Live-Übertragung einer öffentlichen Veranstaltung.