Antrag auf Bewerbung um Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.; Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2021;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag, dass sich die Gemeinde Grünwald um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. bewerben soll.

Die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern)“ ist ein Netzwerk bayerischer Kommunen, dass 2012 ins Leben gerufen wurde. Leitidee des Vereins ist der Netzwerkgedanke und regelmäßige Erfahrungsaustausch. Erfahrungen lokaler Projektarbeiten werden allen Mitgliedern zugänglich gemacht und ermöglichen Synergieeffekte, die alleine nur schwerlich erreichbar und umsetzbar wären. Politik und Verwaltung erhalten mit der koordinativen Geschäftsstelle der AGFK Bayern einen zentralen Ansprechpartner. Mittlerweile gehören bayernweit 83 Landkreise, Städte und Gemeinden dem Netzwerk an. Finales Ziel ist die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Der Weg dorthin stellt sich wie folgt dar:

  • Zunächst hat der Gemeinderat Grünwald einen Beschluss zur Aufnahme in die AGFK Bayern fassen.
  • Eine Kopie des Beschlusses geht mit einem formlosen Schreiben, in dem die Aufnahme beantragt wird, an die Geschäftsstelle der AGFK Bayern.
  • Die Geschäftsstelle der AGFK Bayern wird mit der Gemeinde Grünwald einen Termin für eine Vorbereisung abstimmen. Im Rahmen der eintägigen Vorbereisung erhält die Kommune von einer unabhängigen Kommission ein Feedback zum Stand der Fahrradfreundlichkeit und entsprechende Handlungsempfehlungen.
  • Nach der Vorbereisung erfolgt mit einem Beschluss des AGFK Bayern Vorstandes die Aufnahme in den Verein.
  • Innerhalb von vier Jahren nach der Vorbereisung muss die sogenannte Hauptbereisung durchgeführt werden. Im Rahmen der Hauptbereisung wird durch eine Bewertungskommission abschließend festgestellt, ob die Kommune den Aufnahmekriterien der AGFK Bayern gerecht wird.
  • Nach erfolgreicher Hauptbereisung schlägt der Vorstand des Vereins dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vor, die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ zu verleihen.
  • Der Titel „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ wird dann im Rahmen eines Festaktes durch einen politischen Vertreter des Freistaates verliehen und hat sieben Jahre Bestand.

Zudem soll von jedem Mitglied ein Radverkehrsbeauftragter benannt werden. 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die AGFK Bayern ist nach Größe der Kommunen gestaffelt und beträgt ab 01. Januar 2021 für 10.001 bis 20.000 Einwohner 1.500,00 Euro

Einzelne Punkte müssen spätestens bis zur Hauptbereisung erfüllt sein (rot). Bei anderen Punkten (grün) muss von Seiten der Gemeinde dargestellt werden, wie das Thema konzeptionell behandelt und umgesetzt wird. Laut AGFK Bayern handelt sich um eine „offene Liste“ der Aufnahmekriterien. Sie bietet Anhaltspunkte und richtet sich auch nach den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten vor Ort.


  1. Kommunalpolitische Zielsetzungen (z. B. Beschlüsse) durch 

  • Politische Grundsatzentscheidung für die Radverkehrsförderung durch Gemeinderatsbeschluss

  • Organisatorische, personelle und finanzielle Vorkehrungen (Radverkehrsbeauftragter, Ansprechstelle, z. B. auch im Unterhaltungsdienst)

  • Erarbeitung und kontinuierliche Weiterentwicklung eines klaren und stringenten Konzeptes für die Radverkehrsförderung

  • Klare, stringente kommunale Radverkehrspolitik in den vier gleichwertigen Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation

  • Politische Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal-Split in einem konkreten überschaubaren Zeitraum 

  • Förderung der Nahmobilität (Kommune der kurzen Wege, Nahmobilität, barrierefreie Stadt, Nahversorgung und Naherholung sichern z. B. durch Berücksichtigung in der Bauleitplanung)

  • Kooperation mit den räumlich angrenzenden Gebietskörperschaften 

  • Bereitschaft zur Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft (ideell und materiell) (Umsetzung: z. B. Teilnahme an Veranstaltungen, Arbeitsgruppen etc.) 


  1. Fahrradfreundliche Infrastruktur schaffen, pflegen und erhalten 

  • Erarbeitung einer Netzplanung für den nicht motorisierten Verkehr (Radverkehrskonzept) 

  • Verknüpfung der Netzplanung mit den vorhandenen bzw. geplanten Radverkehrsnetzen der angrenzenden Gebietskörperschaften 

  • Einbindung der Routenführung und Wegweisung des Bayernnetz für Radler und anderer übergeordneter Routennetze

  • Entschärfung von Unfallschwerpunkten (Darstellung: welche Unfallschwerpunkte sind bekannt? Welche Konzepte zur Entschärfung sind vorhanden?)

  • Die Infrastruktur soll sich an dem anerkannten Stand der Technik orientieren, der in den Regelwerken der FGSV (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA) und dem „Radverkehrshandbuch Radlland Bayern“ enthalten ist

Bauliche Elemente der Infrastruktur 

Radwege

Radfahrstreifen, Schutzstreifen für Radfahrer

Fahrradstraßen

Radfahrschleusen und -aufstellflächen an Knotenpunkten

Sichere Querungsstellen

Tempo 30/Verkehrsberuhigung

Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer gegen die Fahrtrichtung

Berücksichtigung des Rad- und Fußverkehrs bei Lichtsignalsteuerungen

Abstellanlagen (Fahrradabstellsatzung)

Radstationen, B + R

Radwanderwege

Radwegweisung

Radwegeauffahrkanten möglichst mit gesicherter Nullabsenkung unter Berücksichtigung der Belange mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmer

Organisatorische Elemente der Infrastruktur

Erstellung eines Winterdienstplanes für die Radverkehrsinfrastruktur

Berücksichtigung des Radverkehrs beim Baustellenmanagement


  1. Service für den Radverkehr

Initiierung von:

Fahrradbezogenen Dienstleistungen (z. B. Fahrradkuriere, bewachte Fahrradabstellplätze mit Kinderwagenverleih etc., Reparatur- und Pflegeservice)

Radverkehr im Umweltverbund (z.B. Mitnahme und Verknüpfung im ÖV)

Fahrradfreundlicher Einzelhandel (z. B. hochwertige überdachte Stellplätze, Hol-/Bringdienste des Einzelhandels)

Fahrradfreundliche Arbeitgeber, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Schulen

Einfach zugängliche Internetinformationen zum Radverkehr über kommunale Internetauftritte


  1. Fahrradfreundliches Klima fördern

Offensives Marketingkonzept (Werbung, Medien)

Bürgerinformationen (Veranstaltungen)

Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden (ADFC, Handel, Industrie etc.)

Fahrradtourismusförderung

Vorbildfunktion kommunaler Repräsentanten

Einführung und Förderung fahrradfreundlicher Technologien, z. B. Elektrofahrräder

Mobilitätsbildung und –erziehung

Fahrradverleihsysteme


  1. Nahmobilität fördern

Adäquat dimensionierte Fußverkehrsanlagen

Fußgängerwegweisung

Attraktive öffentliche Räume (auch für Aufenthalt und Kommunikation)

Bauliche und verkehrliche Bevorzugung des nichtmotorisierten Verkehrs in Wohngebieten

Hochwertige, wohnungsbezogene, attraktive Naherholungsangebote

Vernetzung von Alltags- und Freizeitmobilität

Einbeziehung nichtmotorisierter Verkehre in die Planung (integrative Verkehrsplanung)

Freihalten der Fuß- und Radwege von ruhendem Kfz-Verkehr

GR-Mitglied Reinhart-Maier stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Rednerliste.

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Grünwald beschließt eine Bewerbung zum Beitritt bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. anzustreben.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gilt somit als erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.09.2021 09:41 Uhr