Bauort: Willi-Stamer-Str. 23, Grundstück Fl.Nr. 398/8 (Größe = 924m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 (Maß der baulichen Nutzung), § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;
Das 924m² große Grundstück ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz ideel geteilt und derzeit mit zwei Wohngebäuden sowie Garagen / Carport bebaut.
Der westliche Miteigentümer beantragt nunmehr das Bestandsgebäude abzubrechen und durch ein neues Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu ersetzen.
Aufgabenschwerpunkt ist die Einhaltung/Prüfung des Maßes der baulichen Nutzung nach dem Bebauungsplan Nr. B 35. Der B 35 setzt eine Geschossflächenzahl von 0,4 und eine Grundflächenzahl von 0,3 fest.
Die rechnerische Prüfung ergab, dass für beide Wohngebäude (Alt- und Neubau) die Geschossfläche gut eingehalten werden kann.
Bei der Grundfläche mit dem Hauptgebäude ist nach Rücksprache mit dem Architekten die Terrasse etwas verkleinert worden, so dass auch diese Festsetzung eingehalten werden kann.
Die Grundflächen mit den Nebenanlagen (nicht kompensierbare Flächen / hier: Garagen und Carport) werden eingehalten.
Bei der Grundflächenberechnung für die Nebenanlagen (speziell Zufahrten) hingegen ist eine Überschreitung (bereits mit dem östlichen Bestandsobjekt in 1997 so genehmigt) nicht zu vermeiden. Nach Beratung mit dem Architekturbüro wurden hier zwar noch Flächen von Zufahrten reduziert – die Zufahrtsbereiche sind ohnehin allesamt mit wasserdurchlässigen Belägen versehen; dennoch ist die Grundfläche mit ca. 98m² überschritten.
Die bestehenden Zufahrtsflächen (Zufahrt über die Oberhachinger Straße) im östlichen Bestandsobjekt sind wegen mehrmaliger Krankentransporte in der Woche erforderlich.
Würde man der Überschreitung hier nicht zustimmen, könnten die Antragsteller keine Zufahrtsflächen zu den erforderlichen Stellplätzen realisieren. Es besteht insoweit ein planerischer Zwang, deswegen empfiehlt die Bauverwaltung wegen der Besonderheit des Einzelfalles hier eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen (Zufahrten) zu befürworten.
Das Wohnhaus ist in E + 1 + D-Bebauung geplant. Das ruhige Dachgeschoss mit 30° geneigtem Satteldach ist kein Vollgeschoss.
Die nach der Ortsgestaltungssatzung vorgegebenen Wand- und Firsthöhen werden alle eingehalten.
Die Abstandsflächen werden ebenfalls eingehalten
Die Stellplätze werden in ausreichender Anzahl (Doppelgarage und Stellplatz) nachgewiesen.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan befindet derzeit zur Prüfung im Umweltamt. Zu diesen Plänen ist vorab festzustellen, dass Angaben zur Grünordnung (Art und Maß der Ersatz- pflanzungen) fehlen, weiterhin fehlen Angaben zur Einfriedung (Höhe, Materialität etc.) – dies ist vom Planungsbüro noch zu ergänzen.