Mit Antrag vom 07. Oktober 2019 stellte die Fraktion der Freien Demokraten (FDP) den Antrag das Verkehrsberuhigungs- und Radwegekonzept weiter zu entwickeln.
Die Punkte:
- Weiterentwicklung des Verkehrsberuhigungskonzeptes aus dem Jahr 2008
- Abgleich der damalig erfolgten Maßnahmen/Umsetzungen mit dem heutigen Bedarf
- Tempo 30 in sensiblen Bereichen wie Schulen, Kindergärten, Altenheimen etc.
wurden bereits in der öffentlichen Verwaltungsausschusssitzung vom 11. Februar 2020 behandelt.
Das Thema Weiterentwicklung des Radwegekonzeptes wurde im Oktober 2019 dem Planungsbüro Stadt-Land-Verkehr GmbH zur Prüfung übergeben.
Aufgrund persönlicher Gründe des Verkehrsplaners erhielt die Verwaltung, auf mehrfaches Nachfragen zum Thema „Einführung von Fahrradstraßen“ (Rathausstraße) erst im November eine Stellungnahme.
Der Verkehrsplaner kam zu dem Ergebnis, dass es zwar grundsätzlich möglich wäre in der Rathausstraße eine Fahrradstraße einzurichten, es aber keinesfalls ideal wäre.
Die Vorteile einer Fahrradstraße im Hinblick auf Zügigkeit und Nebeneinanderfahren sind zwischen Dr.-Max-Straße und Marktplatz (also auf der gesamten Länge der Rathausstraße), aufgrund der Ein- und Ausparkvorgänge nur eingeschränkt nutzbar.
Die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung ist in § 41 Abs. 2 Nr. 2 Zeichen 220 Satz 2 bis 4 StVO sowie in Nr. 4 der Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 220 StVO geregelt.
In der genannten Vorschrift der Straßenverkehrsordnung werden die folgenden Voraussetzungen genannt:
Somit muss für die Öffnung einer Einbahnstraße eine Fahrbahnbreite von 3,50 m eingehalten werden.
Verkehrsrechtlich ist die Rathausstraße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschildert und weist eine Breite von 5,50 Metern auf.
Die Einhaltung der Fahrbahnbreite von 3,50 m ist in der Rathausstraße nicht umsetzbar, da für parkende Autos eine Fläche von 2,50 m benötigt wird und ein Fahrradstreifen in einer Breite von 1,25 m geschaffen werden muss.
Die Aufstellfläche eines parkenden Fahrzeuges wird in der gängigen Praxis mit 2,50m berechnet. Dies bestätigt auch die gemeindliche Polizeiinspektion Grünwald, auch wenn der beauftragte Verkehrsplaner nur mit einer Fläche/Breite von 2,00m plant.
(Beispiel: Ein SUV der Marke Audi Q 8 ist ohne Außenspiegel 2 m breit, ein Kleintransporter 2,55 m breit)
In der Rathausstraße parken auch oft kleine Lieferwägen, für die zwingend eine Breite von 2,55 m eingerechnet werden muss.
Aufgrund der geringen Breite und des Parkplatzbedarfes ist die Rathausstraße in Fahrtrichtung Westen als eine Einbahnstraße ausgewiesen. Die zeitlich begrenzte Parkmöglichkeit auf 2 Stunden ist in der Rathausstraße zwingend zu erhalten!
Ein weiterer Aspekt wäre die geringe Verkehrsbelastung einer Straße während der Hauptverkehrszeiten. Denn nach dem Zweck dieses Vorbehaltes soll ein Aufeinandertreffen der gegenläufigen Verkehre nur in einem möglichst geringen Umfang zugelassen werden.
In der Rathausstraße kann nicht von einer Straße mit geringer Verkehrsbelastung gesprochen werden, was alleine schon auf die Zentrumsnähe zu den Geschäften zurückzuführen ist.
Des Weiteren fehlen in der Rathausstraße ausreichend Ausweichmöglichkeiten, aufgrund fehlender Grundstücksausfahrten etc.
Nach Rücksprache mit der Polizeidienststelle Grünwald, wäre es äußerst problematisch und mit einem hohen Gefahrenpotenzial für den Radfahrer verbunden, wenn der Fahrradfahrer von der Rathausstraße dann auch am Marktplatz entgegen der beiden Einbahnstraßen weiter fahren würde um entweder auf die Südliche-Münchner-Straße (Alter Wirt) oder auf die Emil-Geis-Straße zu treffen.
Für den Fahrradfahrer würde hier die „Rechts-vor-Links“ Regelung gelten.
Für den Radverkehr müsste in der Dr.-Max-Straße zudem beim Einbiegen in die Einbahnstraße in Gegenrichtung ein abgetrennter Einfahrtbereich angeboten werden.
Dies ist aufgrund der fehlenden Straßenbreite nicht umsetzbar.
Aus Sicht der Verwaltung und der Polizeiinspektion Grünwald ist dringend von einer Fahrradstraße entgegen der Einbahnregelung aus sicherheitsrechtlichen Gründen abzuraten.
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Grünwald zur o.g. Thematik lautet wie folgt:
In der Rathausstraße und dem Straßenverlauf folgenden Anwesen Marktplatz Hausnummern 1, 11, 11a und 12 kam es in den vergangenen drei Jahren zu 28 Verkehrsunfällen. Die Verkehrsunfälle verteilen sich auf 20 Kleinunfälle, 6 Unfälle mit Sachschaden und Unfallflucht sowie zwei Verkehrsunfälle mit Radfahrern, bei denen diese leicht verletzt wurden.
Die Verwaltungsvorschriften für die angeregte Errichtung einer Fahrradstraße erfordern, dass der Fahrradverkehr die überwiegende Verkehrsart ist bzw. als die überwiegende Verkehrsart alsbald zu erwarten ist. Zusätzlich dürfte nur ein geringer Kraftfahrzeugverkehr vorliegen, wie er etwa bei Anliegerstraßen gegeben wäre. Alle genannten Voraussetzungen liegen für die Rathausstraße aktuell nicht vor.
Die Öffnung der Einbahnstraße für Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung halten wir an dieser Stelle für überaus kritisch, da im Verlauf der Straße eine Kreuzung ist und diese es grundsätzlich erfordert, den Radverkehr rechtzeitig vor dieser Kreuzung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs zu haben. Dazu wäre die Radverkehrsführung auf die Kreuzung abzustimmen. Aufgrund der zusätzlich an dieser Stelle befindlichen Kurve und der Parkflächen dürfte dies relativ schwierig zu gestalten sein.
Die vorher gemachte Aussage bezieht sich auch auf Sichtbeziehung beim Anwesen Marktplatz Hausnummer 11a zwischen Verkehrsteilnehmer, die zunächst in nördliche Richtung fahren und im Anschluss in westlicher Richtung in die Rathausstraße einbiegen. Auf Grund der dort auf beiden Seiten der Fahrbahn bislang ordnungsgemäß parkenden Fahrzeuge ist schon jetzt eine erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erforderlich. Im weiteren Straßenverlauf gilt die Regelung „Rechts vor Links“, weshalb die Aufmerksamkeit nicht auf den Radfahrverkehr aus östlicher Richtung liegt.
Auch das Wiedereingliedern in den Straßenverlauf auf die Emil-Geis-Straße (Staatsstraße 2572) bzw. auf die Südliche Münchner Straße (Staatsstraße 2072) stellt eine erneute Schwierigkeit dar, zumal keine Radwegebenutzungspflicht angeordnet ist und daher die Radfahrer unmittelbar auf der Fahrbahn weiterfahren dürften.
In der Gesamtschau der Regelungslage und der Einzelbestimmungen halten wir einen zusätzlichen Radweg nicht für zielführend, insbesondere nicht entgegen der durch Zeichen 267 geregelten Fahrtrichtung.
Das Gebot der zwingend einzuhaltenden Rücksichtnahme zwischen Fahrradfahrer und Autofahrer reicht allein in dieser Straße aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht aus.
Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier stellt den Antrag, dass der Verwaltungsausschuss eine Vertagung des Tagesordnungspunktes beschließen soll. Das Planungsbüro Stadt-Land-Verkehr GmbH wird in eine Gemeinderatssitzung eingeladen und soll Ideen zur Umgestaltung der Ortsmitte (Marktplatz, Luitpoldweg, Derbolfinger Platz, Rathausstraße) vorstellen. Außerdem soll der ADFC dazu geladen werden. Danach soll auf Grundlage der Ideen ein Konzept beschlossen werden.
Gemeinderatsmitglied Loos stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Rednerliste geschlossen wird und der Verwaltungsausschuss abstimmt.