Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 615/21 an der Ludwig-Thoma-Str. 6;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Straße 6, Grundstück Fl. Nr. 615/21 (Grundstücksgröße = 1.500 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Es wird die Genehmigung zur Errichtung eines modernen Einfamilienhauses in E+1-Bebauung mit Flachdach beantragt. 

Das Bauvorhaben hält das Maß der baulichen Nutzung sowohl mit der Haupt- als auch mit der Nebennutzung komplett ein. 

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB gut ein. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden vollumfänglich eingehalten, lediglich auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände geplant. Eine Abweichung hierfür sollte erteilt werden. 

Die Abstandsflächensatzung wird eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erfüllt. 

Es befindet sich nur ein Spitzahorn auf dem Grundstück, der mit 1,20 m Stammumfang geschützt ist. Zum Schutz des Spitzahorns sind geeignete Baumschutzmaßnahmen durch die Grünordnung der Aufsichtsbehörde zu beauflagen. Es sind 5 heimische Laubbäume 1. Ordnung zur Erfüllung der Begrünung gem. Bebauungsplan B35 zu pflanzen. Der Amberbaum an der Straße soll durch einen heimischen Laubbaum 1. Ordnung ersetzt oder getauscht werden. 

Die Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor. Ein Nachweis über die Einholung wurde erbracht.
Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses herzustellen

Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung wird befürwortet. 

Zum Schutz des Spitzahorns sind geeignete Schutzmaßnahmen durch die Grünordnung des Landratsamtes zu beauflagen. 

An der Ludwig-Thoma-Straße ist ein heimischer Laubbaum 1. Ordnung anstatt des Amberbaumes zu pflanzen.

 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.10.2021 11:57 Uhr