Neubau Wohnhaus Nibelungenstr. 4; Vorstellung der Planungskonzepte; Genehmigung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 21.07.2020 das Grundstück in der Nibelungenstr. 4 erworben.

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021 wurde der Abbruch der Bestandsimmobilie und ein Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage beschlossen. 

Am 14.12.2021 wurde das AB Steininger mit der Planung des Neubaus durch den Gemeinderat beauftragt.

Das Architekturbüro Steininger stellt ausführlich die verschiedenen Planungskonzepte vor.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die geplanten Wohnungen folgendermaßen aufzuteilen: eine 4-Zimmer-Wohnung im EG, eine 4-Zimmer Wohnung im OG und zwei 2-Zimmer Wohnungen im DG.

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt das geplante Gebäude in Holzständerbauweise zu errichten. Beim geplanten Treppenhaus ist hinsichtlich Brandschutz und Schallschutz zu prüfen, ob eine Ausführung in Beton sinnvoll ist. Dies gilt auch für eine geplante mögliche Holzstapeldecke in den Wohnungen. 

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 3

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt alle geplanten Wohnungen mit Balkonen (bzw. Terrassen im EG) auszustatten.
Zudem soll das geplante Gebäude mit einem ausreichend großem Dachüberstand geplant werden.

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 4

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und bevollmächtigt den Bauausschuss die Ergebnisse bei der Visualisierung der geplanten Fassade (Holzfassade oder Putzfassade usw.) zu beschließen

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Datenstand vom 27.04.2022 12:27 Uhr