Bauort: Wendelsteinstr. 42, Grundstück Fl.Nr. 253, Grundstücksgröße = 1.280m²
Planbereich: §l 34 BauGB, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1-Bebauung (Flachdach) mit Doppelgarage und Pool.
Das Maß der baulichen Nutzung ist mit dem vorliegenden Bauvorhaben sowohl mit der Haupt- als auch mit der Nebennutzung gut eingehalten.
Das Vorhaben fügt sich auch nach § 34 BauGB hinsichtlich Art (Wohnnutzung) und Maß (Höhenentwicklung) in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
In der derzeitigen Planung wird durch das großzügige Fahrrad-Abstellgebäude die Festlegung hinsichtlich offener Bauweise nicht eingehalten. In der Nordansicht ergibt sich eine geschlossene Front, die nach Bebauungsplan unzulässig ist. Dies ist zu korrigieren.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme nicht berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes zum Freiflächen- bzw. Baumbestandsplan steht noch aus.
Die Festsetzungen der Stellplatzsatzung werden eingehalten.
Das Bauvorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig, soweit die offene Bauweise eingehalten wird.