Bauantrag Union Bau Schneider GmbH zum Neubau von drei Doppelhäusern mit sechs Garagen und sechs Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 293/22 und 293/67 an der Sudelfeldstraße 3 u. 5;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 21.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.09.2015 ö 5

Sachverhalt

Bauherr: Union Bau Schneider GmbH, Weißgerberstr. 29b, 84453 Mühldorf a. Inn
Bauort: Sudelfeldstraße 3 u. 5, Grundstücke Fl.Nrn. 293/22, 293/67, Größe = 2.660m²
Planbereich: Unbeplanter Innenbereich – es gilt § 34 BauGB, Bebauungsplan Nr. B 35 Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung sowie Baumschutzverordnung;


Der Bauherr plant die Errichtung von drei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen. Streng genommen handelt es sich hier nicht um ein klassisches Doppelhaus, da dieses kommun an eine gemeinsame Grundstücksgrenze gebaut sein muss. Im vorliegenden Fall handelt es sich klar um eine Einzelhausbebauung mit sechs Einfamilienhäusern mit dazwischen liegenden Nebenanlagen/Doppelgaragen. Die in offener Bauweise beabsichtigten Häuser werden in E+1+DG geplant. Das Dachgeschoss mit 45° Dachneigung ist jeweils kein Vollgeschoss.

Der überbaubare Bauraum ist mangels Bebauungsplan weder durch Baugrenzen noch durch Baulinien reglementiert – es gilt insoweit § 34 BauGB / also das sog. Einfügungsgebot in die vorhandene Umgebungsbebauung. In der östlichen Umgebungsbebauung sind bereits mehrere Wohnhäuser in ähnlicher Konstellation (allerdings im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes) errichtet worden.

Die übrige Umgebungsbebauung weist eher Einzel- und Doppelhäuser in lockerer Bauweise mit relativ hohen Grünflächenanteilen auf. Die geplanten drei Doppelhäuser sind in Bezug auf die Umgebungsbebauung sehr dicht gedrängt – wohl aber in Bezug auf die gesetzlichen Abstandsflächen und das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung (Grund – und Geschossflächenzahl mit 0,25 / 0,30) nicht zu beanstanden. Diese Feststellung gilt auch für die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Zufahrten und Garagen / Stellplätze).

Die Vorgartenlinie (= 5,00 m) gemäß Bebauungsplan Nr. B 35 wird sehr gut eingehalten – die Gebäude werden mit einem Abstand von mehr als 9,00m zur südlichen Grundstücksgrenze zur Ausführung beabsichtigt.

Die nach der Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen sowie der Kniestock werden ebenfalls eingehalten. Gleiches gilt für die geplante Dachneigung und die Dachbelichtungselemente in Form von zwei Dachgauben je Dachseite / hier sind alle Abstände und Maße mit der Ortsgestaltungssatzung vereinbar.

Der Stellplatznachweis wird in ausreichender Form durch den Bau von drei Doppelgaragen und sechs Stellplätzen geführt.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt – die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes wird noch erwartet und am Sitzungstag vorgetragen.

Die Nachbarunterschriften fehlen gänzlich.

Fazit:

Wenngleich alle baulichen Parameter (insbes. Maß der Nutzung, Abstandsflächen usw.) eingehalten werden, stellt sich die Frage, ob man eine derartige dichte Bebauung in das eher locker geprägte Wohnumfeld zulassen möchte und damit für die Zukunft einen unerwünschten städtebaulichen Präzedenzfall schafft.

Im Rahmen der Bauberatung wurde von Seiten der Gemeinde vorgetragen/empfohlen, ob eine Bebauung mit  drei „Doppelhäusern“ (zusammengebaute Wohngebäude, jedoch nicht an der Grundstücksgrenze) nicht einer Bebauung mit sechs Einzelhäusern vorzuziehen ist. Die Gebäudesymetrie wäre dadurch deutlich harmonischer/gefälliger. Die Einzelhäuser wirken in der vorliegenden Planung in Proportion (Höhen-/Längenverhältnis) wenig gefällig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen zur Errichtung von sechs Einfamilienhäusern mit drei Doppelgaragen und sechs Stellplätzen nicht herzustellen. Grund der Ablehnung ist die atypische Bauweise und die daraus resultierende Gebäudekonfiguration – es stimmt das Höhen- /Längenverhältnis nicht. Es sollte vielmehr eine Grundstücksbebauung mit drei kompakten Baukörpern zur Ausführung kommen, damit wäre ein harmonisches und städtebaulich einigermaßen verträgliches Ziel für die Gemeinde in diesem eher locker besiedelten Wohnbereich erreicht.

Der Bauausschuss bezweifelt überdies die Funktionalität der geplanten Doppelgaragen. Lagemäßig sind diese mit nur 5,50 m Abstand zur fiktiven Grundstücksgrenze geplant. Die Ein- und Ausfahrt mit diesen sehr engen Radien sind nur mit mehrmaligen Rangieren zu bewältigen. Auch dies ist ein Beleg für die viel zu enge geplante Bebauung.

Die beiden Grundstücke Fl. Nrn. 293/22 und 293/67 sind grundbuch- und katastermäßig zu einer Einheit zu verschmelzen.

Anstelle der zur Fällung freigegebenen Birken (Bäume Nrn. 5, 6, 9 u. 10) werden begrüßenswerter weise auf dem Grundstück fünf Ersatzbäume (Bäume 1. Ordnung, Stammumfang 25-30cm) gepflanzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.10.2016 09:35 Uhr