Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Duplex-Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 563/3 Am Düllanger 6;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 19.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bauort: Am Düllanger 6, Grundstück Fl.Nr. 609/28 (Grundstücksgröße = 2.221 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant nach Abriss der Bestandsbebauung die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten, Duplex-Garagen und Stellplätzen. 

Das antragsgegenständliche Mehrfamilienhaus wird in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach Dachneigung 38° geplant. Das Dachgeschoss ist als Nichtvollgeschoss vorgesehen. Der Nachweis entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan B 35 Nr. 4.2 ist geführt.  

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßfläche wird mit der Hauptnutzung eingehalten.  Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit den geplanten Zufahrtsflächen für die Garagen und Stellplätze geringfügig um 19 m² überschritten, dies liegt weit innerhalb der 70% Überschreitung. Die Befreiung kann in Anlehnung an den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B35 befürwortet werden.  

Die Festsetzungen des Baulinienplanes BL 69/56 sind hinsichtlich der Baulinien eingehalten. 
Das Aufrissschema des Bebauungsplanes ist bereits bei Bauvorhaben aus der Vergangenheit als obsolet beurteilt worden. Entsprechende Befreiungen im Planbereich sind vorhanden. Eine formelle Befreiung hiervon wird für das gegenständlichen Bauvorhaben befürwortet. 

Das Bauvorhaben fügt sich mit seiner Wand- und Firsthöhe gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Der auf der Nordseite als Treppenhaus geplante Quergiebel sowie der auf der Südseite geplante Quergiebel überschreitet die festgesetzte Wandhöhe gem. der Ortsgestaltungssatzung um ca. 1 m. Dies jedoch innerhalb des Überschreitungsrahmens von 1,80 m. Eine Abweichung wird jeweils befürwortet. 

Die Höhe der beiden geplanten Garagen sind entsprechend der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung mit max. 2,75 m Wandhöhe zu vermaßen. 

Die weiteren Festzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Der Stellplatznachweis für die geplanten Nutzungen sind mit den geplanten Stellplätzen und Garagen auf dem Grundstück ausreichend erbracht. 

Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes steht kein schützenswerter Baumbestand auf dem Baugrundstück. Der Schutzbereich für die Nachbarbäume sind entsprechend der Kronenverläufe zu planen und darzustellen. 
Es sind vier Ersatzpflanzungen mit Stammumfang 20 – 25 cm gem. Bebauungsplan B35 notwendig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Duplex-Garagen und Stellplätzen herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen für die Zufahrten in wasserdurchlässiger Ausführung für 19 m² wird befürwortet.

Eine Befreiung vom Aufrissschema des Bebauungsplanes BL 69/56 wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle befürwortet.

Die Überschreitung der Wandhöhe mit den geplanten Quergiebeln auf der Süd- und Nordseite um ca. 1 m wird befürwortet. 

Die geplanten Garagen sind mit einer Höhe von max. 2,75 m in der Planung zu vermaßen und mit Schnitt und Ansicht darzustellen. 

Die Schutzbereiche für die Nachbarbäume sind einzutragen. Die vier notwendigen Ersatzpflanzungen gem. Bebauungsplan B35 sind mit StU 20 – 25 cm vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.02.2023 12:26 Uhr