Konzept und Bau einer Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Grünwald an der Laufzorner Straße 30; Genehmigung der Planung und der Kostenschätzung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.07.2015 beantragte die CSU-Fraktion in der öffentlichen Gemeinderatssitzung das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 320/4 an der Laufzorner Straße 30 zeitnah mit einem Wohngebäude für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu bebauen und entsprechende Planungen vorzunehmen. Der Gemeinderat befürwortete mit 22:2 Stimmen diesen Antrag.

Die Verwaltung hat unverzüglich mit dem Architekturbüro Steininger aus Grünwald Kontakt hergestellt um eben entsprechende Planungen mit einer ersten Kostenschätzung für diese Bebauung zu erhalten.

Es ist nach vorliegender Planung vorgesehen ein dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. B 48 zulässiges Wohngebäude in E + D – Bebauung innerhalb des reinen Wohngebietes zu realisieren.

Es sollen 12 Einzelzimmer (Raumgrößen zwischen 14 – 15,58m²), ein offener Wohn-Essbereich mit mehr als 26m² eine Gemeinschaftsküche mit über 9m² sowie mehrere WC/Badeinheiten auf drei Ebenen verteilt zur Ausführung kommen. Nach Süden soll im Freibereich eine Terrasse ausgebildet werden. Im Kellergeschoss soll neben Wasch- und Technikräumen das Büro für die Betriebsleitung situiert werden, zusätzlich ist noch ein Schlafraum für das Aufsichtspersonal vorgesehen.

Weiter wurde die sogenannte Drittverwendungsfähigkeit des geplanten Gebäudes beschlossen. Aus diesem Grund wird vorausschauend eine Tiefgarage für bis zu sechs Kraftfahrzeuge geplant. Diese Tiefgarage wird über eine Rampe erschlossen. Wegen der geringen Grundstücksbreite ist beiderseits der Tiefgarage ein Verbau erforderlich.

Oberirdisch ist östlich der Wohnbebauung ein Stellplatz für das Personal vorgesehen.

Das Gebäude steht gemäß Bebauungsplan traufständig zur Laufzorner Straße (wie alle Wohnhäuser dort) mit einer zulässigen Wandhöhe von 3,50m. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss und weist eine Dachneigung von 47°auf (zulässig im HB-Bereich = 47 – 52°).

Nach Süden ist ein Anbau, ebenfalls in E+D-Bebauung beabsichtigt – dieser hält den vorgegebenen Bauraum ein, desgleichen liegt dieser Anbau 1,14m unter dem First des traufständigen Gebäudes.

Das Maß der baulichen Nutzung wird ebenfalls eingehalten.

Generell werden die festgesetzten Inhalte des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung  allesamt mit der geplanten Bebauung eingehalten.

Die Bauverwaltung empfiehlt aufgrund der vorliegenden Pläne und der Eilbedürftigkeit des Vorhabens dem Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
Der mit der Planung befasste Architekt hat zu dem Bauvorhaben auch eine erste grobe Kostenschätzung vom 17.09.2015 und ein Honorarangebot wie folgt vorgelegt:

Kostenschätzung                                                                        Brutto

Kostengruppe 200                        Herrichten/Abbruch des Grundstückes        25.000,-- €
                                       Verbau                                        49.810,-- €

Kostengruppe 300/400                Gebäude                                          891.000,-- €
                                       Tiefgarage                                          300.000,-- €

Kostengruppe 500                        Außenanlagen                                45.000,-- €

Zwischensumme I                                                                       1.310.810,-- €

Kostengruppe 700                        ca. 15% der anrechenb. Herstellkosten     196.621,50 €
                                       = Planungskosten

Zwischensumme II                                                                       1.507.431,50 €

zzgl.
Kostengruppe 600                        Ausstattung                                         100.000,-- €

Gesamtkostenzusammenstellung:                                        ca. 1.607431,50 €


Honorar

Entsprechend der HOAI 2013 nach § 34 und 35 bietet der Architekt folgendes an: Honorarzone III Mittelsatz, Nebenkosten 5% - Leistungsphasen 1-9 / alternativ auch Leistungsphasen 1-4 ggf. mit LP 5, da lt. Architekturbüro Steininger es vorstellbar wäre die Bauausführung ab LP 5 an einen Fertighausbauer mit schlüsselfertiger Ausführung zu übertragen.

Wegen der sogenannten Betriebserlaubnis dieser sozialen Einrichtung hat das GR-Mitglied Frau Portenlänger-Braunisch als Geschäftsführerin der Soziale Dienste Psychiatrie gemeinnützige GmbH mit der zuständigen Regierung von Oberbayern mehrere Gespräche geführt. Dabei wurde das Betriebskonzept abgestimmt und die Planung vorgestellt. Die Gemeinde hat ihrerseits ebenfalls mit der Regierung über das Bauvorhaben gesprochen – nach Aussagen des dort für solche Fragen zuständigen Sachbearbeiters steht einer Erlaubnis für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgrund des vorgestellten Konzeptes nichts im Wege.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch ist nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. GR-Mitglied Zettel hat gegen den Beschlussvorschlag gestimmt und folgende Protokollerklärung abgegeben: Ich habe gegen die Beschlussvorschläge gestimmt, da ich das Grundstück für die Errichtung einer Einrichtung zur Betreuung von minderjährigen unbegleitenden Flüchtlingen, aufgrund der vorgelegten Planung und Kostenschätzung für nicht geeignet halte. Hierbei insbesondere die Planung und die damit verbundenen hohen Kosten für den Verbau und die Tiefgarage. Auch lehne ich die dauerhafte Unterbringung von Menschen in Kellerräumen ab.

Datenstand vom 19.10.2016 14:15 Uhr