Bauantrag zum Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 178, 178/2 am Hirtenweg 10-12;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 13.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Hirtenweg 10+12, Grundstücke Fl.Nrn. 178 u. 178/2 (Grundstücksgröße = 1.098 m² + 646 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant nach Verschmelzung der beiden Grundstücke am Hirtenweg bzw. an der Tölzer Straße die Errichtung eines Bürogebäudes und eines Wohngebäudes mit Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen am Hirtenweg. 

Das Bürogebäude und das Wohngebäude werden in E+1+D Bebauung mit einem Satteldach Dachneigung DN 33° bzw, 39.3° geplant. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß. Der Nachweis hierzu ist noch rechnerisch und zeichnerisch darzustellen. Weiter ist der Nachweis für das Kellergeschoß als Nichtvollgeschoß aufgrund der Hanglage zu führen. Dies ist in den Antragsunterlagen zu ergänzen. Ebenso ist für die Gebäude der Nachweis gem. der Festsetzung Nr. 4.2 aus dem Bebauungsplan B 35 zu führen. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Tiefgarage, innerhalb der 50% Überschreitung nach § 19 Abs. 4 BauNVO eingehalten. Für die geplante Zufahrt zur Tiefgarage und Rampenabfahrt wird eine Befreiung für 90 m² beantragt. Dies jedoch innerhalb der 70% Überschreitung. Die Befreiung kann in Anlehnung an den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes B 35 befürwortet werden. Die sonstigen versiegelten Flächen wie die Stellplätze liegen über der Tiefgarage und belasten die Grundflächenzahl damit nicht weiter.

Die Zufahrt zur Tiefgarage für die beiden Gebäude wird über die Tölzer Straße, als Verlängerung der bereits bestehenden und an dieser Stelle genehmigten Bestandszufahrt für das Nachbargrundstück geplant. Bereits im Zuge der Voranfrage zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem gegenständlichen Grundstück in der Bauausschusssitzung am 15. März 2021 wurde darauf hingewiesen, die Erschließung mit dem für die Tölzer Straße zuständigen Straßenbaumamt München als Staatsstraße zu erörtern und hier die schriftliche Zustimmung zu erwirkten ist. Diese liegt derzeit noch nicht vor. Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich der Zustimmung des Straßenbauamtes München befürwortet. 

Die Bauvorhaben befinden sich im Planbereich des § 34 BauGB womit sich das Vorhaben mit der Art und dem Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Höhenentwicklung in die Umgebungsbebauung einfügen muss. Die beiden südlich angrenzenden Gebäude mit gewerblicher Nutzung sind dem Planbereich des Bebauungsplanes B 16 zuzuordnen. Der nördliche Teil des Hirtenwegs/Tölzer Straße zum Marktplatz hin ist als Mischgebiet festgesetzt. Die geplante Mischnutzung von Wohn- und Geschäftsgebäude ist daher zulässig. Die Höhenentwicklung richtet sich nach der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung für zwei Vollgeschoße im Ortsbereich Grünwald. Das Maß wird mit der Wand- und Firsthöhe eingehalten. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. Eine geplante Abgrabung auf der Ostseite des Bürogebäudes entspricht nicht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung. Diese ist entsprechend der Festsetzung in der Planung zu korrigieren. 

Das natürliche Gelände der Hanglage ist zu erhalten bzw. wieder herzustellen. 

Der Stellplatznachweis für die Wohn- und Büronutzung wird mit den 13 Tiefgaragenstellplätzen und mit sechs oberirdischen Stellplätzen (insgesamt 20) entlang des Hirtenwegs erbracht. 

Der Baumbestands- und Freiflächenplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bürogebäudes und eines Wohngebäudes mit Tiefgarage und Stellplätzen herzustellen

Die Verschmelzung der beiden Grundstücke ist von der Genehmigungsbehörde zu beauflagen. 

Die Nicht-Vollgeschoßnachweise für das Dachgeschoß sind zeichnerisch zu korrigieren. 

Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit ca. 90 m² für die Zufahrt in wasserdurchlässiger Ausführung wird befürwortet. 

Eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung für geplante Abgrabung am Bürogebäude wird befürwortet.

Das natürliche Gelände des Hangs ist zu erhalten bzw. wiederherzustellen. 

Die Erlaubnis vom Straßenbauamt München zur Ausbildung einer Zufahrt über die Tölzer Straße liegt vor

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.03.2023 14:31 Uhr