In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.11.2022 wurde beschlossen, dass für den neuen Firmensitz des gemeindlichen Wasserwerkes in der Bergheimstr. 4 in Grünwald ein Bürogebäude erstellt werden soll.
Bauplanungsrechtlich gilt hier der qualifizierte Bebauungsplan Nr. B 36 von 1999.
Bauraum / überbaubare Grundstücksfläche:
Es existiert eine vordere Baugrenze – mit 5,00m Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze. Der Bauraum hat eine Tiefe von 23,00m.
Art der baulichen Nutzung:
Das mit Mischgebiet bezeichnete Bauland, gegliedert in die Teilbereiche MI 1 bis MI 3, wird nach
§ 6 BauNVO als Mischgebiet festgesetzt.
Maß der baulichen Nutzung:
Geschossflächenzahl = 0,40
Grundflächenzahl = 0,30
Bauweise:
Im Mischgebiet 2 = Firsthöhe max. 10,00m bei 2 Vollgeschossen
Dachform = Sattel, -Walmdach 22 – 30° Neigung
Garagen- und Stellplätze:
Es gelten die Stellplatzrichtlinien in der jeweils gültigen.
Einfriedungen:
Holzzäune / oder hinterpflanzte Maschendrahtzäune max. 1,60m Höhe – zu den seitlichen Grundstücksgrenzen max. 1,80m Höhe. Zur Oberhachinger Straße hin ist eine 2,00m hohe Mauer zulässig – diese muss aber gegliedert und begrünt sein.
Sonstiges Baurecht:
Die Ortsgestaltungssatzung ist weitgehend nicht anzuwenden, da der Bebauungsplan dezidiert zur Gestaltung von Gebäuden Festsetzungen enthält. Es gilt die Abstandsflächensatzung, die Garagen- u. Stellplatzsatzung sowie die Baumschutzverordnung. Für etwaige Außenwerbung gilt die Werbeanlagensatzung.
Die Bauabteilung ermittelte nach dem o.g. vorgestellten Baurecht und dem Baukostenindex (BKI) = Bruttobaukosten Gesamt von ca. 2.6 Mio. €
Nach aktuell gültigen Schwellenwert und den anrechenbaren Herstellkosten für Planung aufgrund der o.g. geschätzten Baukosten ergibt sich folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt zum Grundstück an der Bergheimstraße 4 den Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage für das gemeindliche Wasserwerk.
Es werden folgende Architekturbüros benannt, welche zunächst ein Angebot für die Planung des beschlossenen – schlüsselfertigen - Neubaus (Leistungsphasen 1 – 4 / optional in der Stufe 2 Leistungsphase 5) nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abgeben sollen:
Architekturbüro Schwesinger u. Frach Grünwald
Architekturbüro Stroh Grünwald
Architekturbüro Goergens & Miklautz München
In der Planung sind sowohl ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Haushaltsmittel sind für 2022 in entsprechender Höhe eingestellt und voll verfügbar.