Neubau Bürogebäude für das Wasserwerk in der Bergheimstr. 4; Grundlagen der Planung und weiteres Vorgehen;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 3

Beschluss

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.11.2022 wurde beschlossen, dass für den neuen Firmensitz des gemeindlichen Wasserwerkes in der Bergheimstr. 4 in Grünwald ein Bürogebäude erstellt werden soll.

Bauplanungsrechtlich gilt hier der qualifizierte Bebauungsplan Nr. B 36 von 1999. 

Bauraum / überbaubare Grundstücksfläche:

Es existiert eine vordere Baugrenze – mit 5,00m Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze. Der Bauraum hat eine Tiefe von 23,00m. 

Art der baulichen Nutzung:

Das mit Mischgebiet bezeichnete Bauland, gegliedert in die Teilbereiche MI 1 bis MI 3, wird nach 
§ 6 BauNVO als Mischgebiet festgesetzt. 

Maß der baulichen Nutzung: 

Geschossflächenzahl = 0,40
Grundflächenzahl       = 0,30

Bauweise:

Im Mischgebiet 2 = Firsthöhe max. 10,00m bei 2 Vollgeschossen
Dachform = Sattel, -Walmdach 22 – 30° Neigung

Garagen- und Stellplätze:

Es gelten die Stellplatzrichtlinien in der jeweils gültigen. 



Einfriedungen:

Holzzäune / oder hinterpflanzte Maschendrahtzäune max. 1,60m Höhe – zu den seitlichen Grundstücksgrenzen max. 1,80m Höhe. Zur Oberhachinger Straße hin ist eine 2,00m hohe Mauer zulässig – diese muss aber gegliedert und begrünt sein.

Sonstiges Baurecht: 

Die Ortsgestaltungssatzung ist weitgehend nicht anzuwenden, da der Bebauungsplan dezidiert zur Gestaltung von Gebäuden Festsetzungen enthält. Es gilt die Abstandsflächensatzung, die Garagen- u. Stellplatzsatzung sowie die Baumschutzverordnung. Für etwaige Außenwerbung gilt die Werbeanlagensatzung. 


Die Bauabteilung ermittelte nach dem o.g. vorgestellten Baurecht und dem Baukostenindex (BKI) =  Bruttobaukosten Gesamt von ca. 2.6 Mio. €

Nach aktuell gültigen Schwellenwert und den anrechenbaren Herstellkosten für Planung aufgrund der o.g. geschätzten Baukosten ergibt sich folgender


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt zum Grundstück an der Bergheimstraße 4 den Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage für das gemeindliche Wasserwerk. 

Es werden folgende Architekturbüros benannt, welche zunächst ein Angebot für die Planung des beschlossenen – schlüsselfertigen - Neubaus (Leistungsphasen 1 – 4 / optional in der Stufe 2 Leistungsphase 5) nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abgeben sollen:


Architekturbüro Schwesinger u. Frach        Grünwald
Architekturbüro Stroh                                Grünwald
BKS Architekten                                 München
Architekturbüro Goergens & Miklautz         München

In der Planung sind sowohl ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Haushaltsmittel sind für 2022 in entsprechender Höhe eingestellt und voll verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2023 12:59 Uhr