Bauort: Eichleite 40, Grundstück Fl. Nr. 469/10 (Grundstücksgröße = 1080 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 29 B 33, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (hier: Haus 2) auf dem Grundstück Nähe des Perlacher Hangs.
Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl mit der Haupt- als auch mit der Nebennutzung eingehalten.
Der aus dem Jahr 1933 stammende Baulinienplan ist hinsichtlich seiner Festsetzungen obsolet, da im heutigen Bestand bereits umfangreiche Überschreitungen der festgelegten Bauräume vorhanden und genehmigt sind.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden bis auf zwei Punkte eingehalten.
Für die Giebel sind Abweichungen von der festgesetzten Wandhöhe erforderlich, denen der Bauausschuss regelmäßig zustimmt. Diese bewegen sich im bisher üblichen Rahmen für derartige Abweichungen und sollten daher befürwortet werden.
Entlang der Straße ist im heutigen Bestand eine Einfriedungsmauer vorhanden. Diese soll zur neuen Zufahrt hin um ca. 4 m. verlängert werden. Die Verwaltung sieht dies kritisch. Mauern sind nach Ortsgestaltungssatzung grundsätzlich unzulässig in Wohnstraßen. Für die Erweiterung wäre eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung erforderlich.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Es wird kein schützenswerter Baumbestand von der Maßnahme betroffen. Die Stellungnahme der Umweltabteilung steht noch aus.