Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/28 und 610/30 an der Frundsbergerstraße 6;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Frundsbergerstr. 6, Grundstück Fl. Nr. 610/28 und 610/30 (Grundstücksgröße = 975 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung


Die Bauherrschaft begehrt die Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung mit Satteldach (DG kein Vollgeschoss, DN: 52°). 

Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen der Bebauungspläne und des § 34 BauGB sowie der Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung und der Garagen- und Stellplatzsatzung ein. 

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht noch aus. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses herzustellen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2024 19:27 Uhr