Tekturantrag M.P. Projekt Wilhelm-Keim-Straße GmbH zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/2 an der Wilhelm-Keim-Straße 25;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2016 ö 5

Sachverhalt

Bauherr: M. P. Projekt Wilhelm-Keim-Straße GmbH
Bauort: Wilhelm-Keim-Straße 25, Fl. Nr. 501/2 (Grundstücksgröße 1.124m²)
Planbereich: BI 28/49 vom 28.07.1950, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Bebauung des Grundstücks war schon häufig Beratungsgegenstand im Bauausschuss (zuletzt am 12.10.2015).

Ursprünglich war die Errichtung eines Wohnhauses mit Walmdach in E + 1 + D-Bebauung geplant und mit Bescheid vom 18.11.2011 bauaufsichtlich genehmigt. Es gab damals Befreiungen wegen Nichteinhaltung der Baugrenzen und des bestehenden Gebäudeaufrißschemas.

Der neue Bauwerber plant jetzt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit im EG/UG -  Walmdach in E + 1 + D – Bebauung (Dachgeschoss mit 39° Dachneigung ist kein Vollgeschoss).

Das neu geplante Gebäude hat weitestgehend die gleichen Aussenmaße, wie das bereits genehmigte Wohnhaus. Die Lage des Wohn- und Gewerbeobjektes ist leicht verändert – es orientiert sich mehr zur Südlichen Münchner Straße (Abstand alt = 10,00 m / neu = 8,27 m, daraus resultiert eine neuerliche Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze, die die Bauverwaltung aber städtebaulich an dieser Stelle (Eckgrundstück) für vertretbar hält.

Der Bauwerber plant eine untergeordnete Büronutzung im Erdgeschoss des Wohnhauses. Die hierfür erforderlichen Stellplätze werden zweckmäßig in einer Tiefgarage nachgewiesen. In der Tiefgarage werden insgesamt 13 Stellplätze errichtet – erforderlich sind aufgrund der geplanten Nutzungen lediglich 7 Stellplätze. Die Erschließung erfolgt zulässigerweise über die Wilhelm-Keim-Straße.

Die TG-Zufahrt erfolgt nun über die Wilhelm-Keim-Straße – die gemeindlichen Bedenken sind damit ausgeräumt.

Die Erdüberdeckung der Tiefgarage ist mit 1,00 m beantragt und entspricht damit den Anforderungen.

Im Bereich der Johann-Lößl-Straße existiert eine Verengung / also ein Durchgang in Form eines Fußweges. In diesem Bereich sollen nach Vorstellungen der Planer zusätzlich zwei oberirdische Stellplätze errichtet werden. Ursprünglich war in einer Vorplanung dort die Haupterschließung in Form einer Tiefgaragenzufahrt beabsichtigt – davon hat der Antragsteller Abstand genommen. Die Gemeinde vertritt hier die Auffassung, dass im östlichen Bereich der Johann-Lößl-Straße keine zusätzliche verkehrliche Erschließung für dieses Baugrundstück erfolgen soll, desgleichen kein zusätzlicher Fahrverkehr in dem sensiblen Verkehrsbereich (dem Radfahrer und Fußgänger vorbehalten) entstehen soll. Diese zwei oberirdischen Stellplätze sollen über die Wilhelm-Keim-Straße angedient werden.

Das Aufrissschema des Baulinienplans Nr. BI 28/49 ist durch die vielen Bezugsfälle, die sich in Form der Wand- und Firsthöhen und der Dachneigungen aufweisen, nicht mehr anwendbar. Der Kniestock, die Wand- und Firsthöhe werden aber nach der Ortsgestaltungssatzung eingehalten.
Die geplanten Gauben entsprechen nunmehr der Ortsgestaltungssatzung.

Das Maß der baulichen Nutzung ist im Bezug auf Grund- und Geschossflächenzahl für die Hauptnutzung und Nebennutzung eingehalten. Mit den geplanten Nebenanlagen (insbesondere nach Westen auskragendes UG und die Zufahrten mit ihren Stellplätzen, sowie die geplante Tiefgarage) überschreiten das Maß der baulichen Nutzung um ca. 73 m² (beantragt sind hier 0,4459 – zulässig = 0,3816)

Eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung wird auf der Gebäudewestseite beantragt, da sich diese hinter der Vorgartenlinie befindet und die Ausnahmetatbestände einhält, sollte diese Abweichung nach der Ortsgestaltungssatzung befürwortet werden.

Alle Zuwegungen Zufahrts- und Stellplatzflächen sollen aus wasserdurchlässigen Belägen hergestellt werden.

Über die Einfriedung (es heißt lediglich Zaun) des Grundstücks wurde keine Aussage getätigt, diese ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung zu gestalten. Das bedeutet auch, dass die bestehende Waschbetonmauer entlang der Südlichen Münchner Straße durch einen satzungskonformen Zaun ersetzt wird. Hiergegen bestehen keine Einwände.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde eingereicht – das gemeindliche Umweltamt schrieb in ihrer damaligen Stellungnahme, dass auf dem Grundstück kein schützenswerter Baumbestand vorhanden ist und die geplante Ersatzpflanzung als ausreichend angesehen wird.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten mit Tiefgarage zu befürworten.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze wird befürwortet.

Einer Befreiung von der Einhaltung des vorgeschriebenen Aufrissschemas gemäß Baulinienplan Nr. BI 28/49 wird zugestimmt.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (insbesondere Tiefgarage mit 13 Stellplätzen) um ca. 73 m² wird befürwortet. Die Erdüberdeckung über der Tiefgarage ist mit 1,00 m auszuführen.

Die beiden oberirdisch geplanten Stellplätze sind über die Wilhelm-Keim-Straße zu erschließen.

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt.

Die Einfriedung des Grundstücks im Bereich der Wilhelm-Keim-Straße bzw. zur Johann-Lößl-Straße ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung mit max. 1,60 m Höhe auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.10.2016 10:09 Uhr