Antrag Dr. Karen und Dr. Georg Jacoby zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 257/16 an der Birkenstraße 1b;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 11.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Karen und Dr. Georg Jacoby
Bauort: Birkenstraße 1b; Grundstück Fl.Nr. 257/16 (Grundstücksgröße = 872 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Für das gegenständliche Baugrundstück lag bereits ein Bauantrag vor. Die neuen Eigentümer haben nun eine völlig andere Bebauung für das Grundstück vorgesehen, die mit vorliegendem Bauantrag vorgestellt wird. Geplant ist nun ein modernes Einfamilienhaus in E+1-Bebauung mit Flachdach.
Das Maß der baulichen Nutzung wird komplett sowohl hinsichtlich Haupt- als auch Nebennutzung eingehalten. Das Vorhaben fügt sich auch nach § 34 Baugesetzbuch in die Umgebungsbebauung ein.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden komplett eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Garage und Stellplatz nachgewiesen.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Im südlichen Grundstücksbereich sind große Laubbäume vorhanden, die durch die Maßnahme nicht tangiert werden. Zwei Neupflanzungen im Vorgartenbereich sind vorgesehen. Die ausführliche Stellungnahme des Umweltamtes steht derzeit noch aus.
Die Nachbarunterschriften liegen größtenteils vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses
herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 10:16 Uhr