Bauherr: Dr. Anouschka Büttner
Bauort: Herrenwiesstraße 11, Grundstück Fl. Nr. 580/23 (Grundstücksgröße 1.727 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 50 B 26 v. 27.09.1928 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses in E+1+D-Bebauung mit Garage. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss und auch sonst nicht nutzbar, da die Dachneigung lediglich 18° beträgt.
Der für das Grundstück heranzuziehende, aus 1928 stammende Bebauungsplan gibt eine östliche Baugrenze von fünf Metern zur Herrenwiesstraße vor.
Die o.g. festgesetzte Baugrenze wird eingehalten.
Das Maß der baulichen Nutzung bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl (GFZ 0,22; GRZ 0,18) wird sowohl mit der Hauptnutzung als auch mit den Nebenanlagen gut eingehalten.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Eine Aussage über die Einfriedung wurde nicht getroffen, diese ist entsprechend der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Doppelgarage ausreichend geführt.
Die Nachbarunterschriften fehlen komplett.
Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan liegt derzeit zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.