Bauherr: Sven Schreiber
Bauort: Graf-Seyssel-Str. 7, Fl.Nr. 623/8 (Grundstücksgröße = 1.646m² Teilfläche)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Das Landratsamt München erteilte mit Bescheid Nr. 7.1.2-0227/14/V vom 09.01.2015 die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses (Haus 2) mit einer Doppelgarage. Im damaligen Bescheid wurde eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garagen und deren Zufahrten) erteilt.
Mit der vorliegenden Tekturplanung soll nunmehr das als Einfamilienhaus konzipierte Wohnhaus in ein Wohnhaus mit zwei vertikal getrennten Wohneinheiten geändert werden. Zusätzlich werden zwei notwendige oberirdische Stellplätze auf dem Baugrundstück vorgesehen. Es wird auch bei der vorliegenden Änderungsplanung eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garagen plus Stellplätze und deren Zufahrten) erforderlich.
Die sonstigen Änderungen gegenüber der genehmigten Planung im Einzelnen:
Das Wohnhaus rückt von der Doppelgarage um ca. zwei Meter nach Westen ab.
Das Wohnhaus wird um 0,05m schmaler und um 0,1m niedriger (Reduzierung der Wand- u. Firsthöhe, bei gleichbleibender Dachneigung).
Fassadenänderungen: In allen Ansichten fällt eine Gaube weg, die neu geplanten Gauben sind mit max. 1,40m Breite geplant. Wegfall von den Balkonen in der Nord- Süd- und Westansicht. Dafür nunmehr zwei sog. französische Balkone nurmehr auf der Südansicht. Die Fenster und Türen sind ebenfalls in allen Ansichten anders angeordnet – da nunmehr zwei Wohneinheiten beabsichtigt sind.
Fazit:
Die wesentliche Änderung von einem Einfamilienhaus in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten ist mit den sonst geplanten Fassadenänderungen zulässig und genehmigungsfähig. Das Gebäude wird durch den Wegfall der Balkone und je Ansicht einer Gaube sowie der minimalen Reduzierung in Breite und Höhe gefälliger/zurückhaltender. Allerdings entsteht durch die weitere Wohneinheit mehr Parkdruck, was sich in der Planung von zwei zusätzlichen Stellplätzen auswirkt.
Ansonsten gibt es gegenüber der bereits erteilten Baugenehmigung keine Änderungen.