Der Gemeinderat hat sich zuletzt mit der Planung eines zweigruppigen Kinderhortes in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2015 befasst.
Weiter wurde die damals vorliegende Kostenschätzung in Höhe von 2.856.530,-- € genehmigt. Entsprechende Haushaltsmittel wurden in 2015/2016 eingestellt.
Im weiteren Planungsfortschritt haben von seiten der Gemeindeverwaltung, mit dem Landratsamt München und dem beauftragten Architekturbüro Gespräche stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass im Dachgeschoss eine zusätzliche dritte Hortgruppe realisiert werden könne. Aufgrund dieser Möglichkeit änderte sich die planerische Konzeption in mehreren Bereichen (z.B. größere Küche, Erhöhung der Nebenraumflächen usw.).
Am 18.01.2016 vergab der Bauausschuss in öffentlicher Sitzung die Projektsteuerungsleistungen an das Ingenieurbüro Bau-Projektmanagement Selzle.
Der Bauausschuss hat in der weiteren Entwicklung am 15.02.2016 zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines dreigruppigen Kinderhortes sein gemeindliches Einvernehmen erteilt – derzeit prüft das Landratsamt München die planungsrechtliche Zulässigkeit dieses Bauvorhabens.
Zur aktuellen Terminplanung ist festzuhalten, dass der vorgegebene Terminrahmen zum heutigen Stand eingehalten werden kann. Es ist beabsichtigt, dass im Sommer 2017 dieser Hort seiner Zweckbestimmung übergeben werden kann.
Zu den Kosten auf der Basis einer Kostenberechnung lässt sich entsprechend der aufgezeigten Planungsänderungen folgendes feststellen:
Die Kostenermittlung durch das Ingenieurbüro Bau-Projektmanagement Selzle ist vollständig. Die angesetzten Kostenkennwerte entsprechen den ortsüblichen und aktuellen Preisen. Die Kostenvorgabe vom 24.11.2015 des Gemeinderates auf Basis einer Kostenschätzung ist anzupassen.
Gründe für die Kostenanpassung:
In der ursprünglichen Kostenvorgabe war kein Regionalpreisindex berücksichtigt (Preisindexerhöhung der sog. BKI-Werte um 31,9 % für Grünwald/ München)
In der ursprünglichen Kostenvorgabe war kein Kostenpuffer angesetzt
(Kostenpuffer ist jetzt mit rund 10,0 % berücksichtigt)
Zusätzliche Kosten ergaben sich aus:
Schutz und Erhalt von zwei Großbäumen; mit zusätzlichem Baugrubenverbau; Wurzelbrücken als Maßnahme der dauerhaften Erhaltung erforderlich
Logistischem Mehraufwand aufgrund der beengten Baustellenbedingungen (keine Lagerfläche, enge Zufahrt ohne Wendemöglichkeiten, etc.)
Erhöhung von 2 auf 3 Kinder-Gruppen und damit einhergehende Erhöhung von Nebenraumflächen und Küchengröße
Unterkellerung Leitungsbüro
Neuen Elementen in der Freianlagenplanung (Toranlage, Wasserspielbereich)
Umfang und Spezifikation zu sanierender Schadstoffe im Bestandsgebäude
Umfang und Spezifikation zu sanierender Schadstoffe im Boden (Bodenaustausch)
Beauftragung Projektsteuerung.
Aus der Mitte des Gemeinderates gibt es mehrere Wortmeldungen mit dem Tenor, dass die Kostensteigerung in der Höhe, auch in Bezug auf die Kostengruppe 700 (Honorare und Baunebenkosten) nicht nachvollziehbar ist.
Der zur Sitzung geladene Projektsteuerer Herr Selzle erklärt dazu, dass – wie vorgetragen – die regionale Bauindexierung und desgleichen ein auskömmlicher Kostenpuffer ursprünglich nicht berücksichtigt worden ist. Die Kostengruppe 700 beinhaltet insbesondere auch die Baunebenkosten – hier speziell den Kostenpuffer mit ca. 350.000,-- €. Insgesamt wurden die Kosten nach der HOAO 2013 ermittelt. Eine Abweichung der berechneten Kosten von den ursprünglich geschätzten Kosten von rund 30% ist gesetzlich zulässig und nicht üblich.
Der 1. Bürgermeister Neusiedl ergänzt hierzu, da in der Diskussion die im Bau befindliche Kindertagesstätte Wörnbrunn genannt wurde, dass für diesen zweigruppigen Kindergarten zunächst geschätzte Kosten in Höhe von 3,8 Mio € veranschlagt wurden. Bei dem hier vorliegenden Bauvorhaben an der Dr.-Max-Str. 15
handelt es sich um einen dreigruppigen Kinderhort.