Wie in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2023 beschlossen, wird die Arbeitsmarkzulage für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald bis 31.12.2028 verlängert. Die Berechnung erfolgt anhand einer gestaffelten Pauschalausschüttung in Höhe von 10, 9 bzw. 8 % der Stufe 2 der individuellen Entgeltgruppe des/der Beschäftigten. Als Grundlage werden die jeweils gültigen Entgelttabellen 2024 herangezogen, wodurch sich die Arbeitsmarktzulage für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald erhöht. Bei weiteren allgemeinen Entgelterhöhungen bleibt die Arbeitsmarktzulage jedoch gleich, da diese hierbei keiner Anpassung unterliegt.
Die Personalbindung sowie -gewinnung gestaltet sich auch bei den Freien Trägern zunehmend schwieriger, da gerade im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst händeringend Fachkräfte gesucht werden und die Konkurrenz entsprechend groß ist.
Um die Freien Träger zu unterstützen, sollte die Arbeitsmarktzulage ab Januar 2024 verlängert und dem Gemeindeniveau angepasst werden.
Aus verwaltungstechnischen Gründen sollte der Zuschuss an die Freien Träger für deren Mitarbeiter auch weiterhin pauschaliert berechnet und ausbezahlt werden.
Um künftig für mehr Klarheit zu sorgen, unter welchen Voraussetzungen die Arbeitsmarktzulage bezahlt wird, wurden die Punkte 7 bis 9 ergänzt.
Die Verwaltung schlägt aus den o.g. Gründen folgende Regelung für Vollbeschäftigte
(39 Stunden) vor:
- Gewährung einer pauschalen Arbeitsmarktzulage für pädagogische Fachkräfte der Höhe von 350,00 €/Monat brutto inkl. Arbeitgeberanteil.
- Gewährung einer pauschalen Arbeitsmarktzulage für pädagogische Ergänzungskräfte in der Höhe von 300,00 €/Monat brutto inkl. Arbeitgeberanteil.
- Gewährung einer pauschalen Arbeitsmarktzulage für Verwaltungsangestellte in der Höhe von 250,00 €/Monat brutto inkl. Arbeitgeberanteil. Es werden nur die Stunden bezuschusst, die unmittelbar mit den Verwaltungsaufgaben der Kindertagesstätten bzw. Kindertagespflege in Verbindung stehen.
- Die Arbeitsmarktzulage wird zeitlich befristet für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis längstens zum 31.12.2028 gewährt.
- Die Arbeitsmarktzulage ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grünwald, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, insbesondere wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald nicht mehr gewährleistet ist.
- Teilzeitkräfte erhalten die Arbeitsmarktzulage anteilig. Bei tariflichen Änderungen oder Kompensationen ist die Arbeitsmarktzulage zu überprüfen. Die pauschalisierten Beträge der Vollzeitbeschäftigten sind Maximalbeträge.
- Die Arbeitsmarktzulage wird nur für volle Monate bezahlt.
- Während des Beschäftigungsverbots wird die Arbeitsmarktzulage weiterbezahlt. Im Mutterschutz sowie in der Elternzeit besteht kein Anspruch auf die Arbeitsmarktzulage.
- Die Arbeitsmarktzulage wird geringfügig Beschäftigten, Auszubildenden, Praktikanten sowie Beamten nicht gewährt.
- Für die Weiterführung und Erhöhung der Arbeitsmarktzulage an die Freien Träger sind Mittel in Höhe von jährlich 207.000 € auf den entsprechenden Haushaltsstellen einzuplanen.
- Das monatliche Antragsverfahren bleibt unverändert.
Der Finanzausschuss wird sich in seiner Sitzung am 18.01.2024 vorberatend mit der Verlängerung der Arbeitsmarktzulage für die freien Träger befassen. Die Beschlussempfehlung wird in der Sitzung nachgereicht.