Bauort: Forsthausstraße 14, Grundstück Fl.Nr. 614/30 (Grundstücksgröße = 1.870 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) i.d.F. vom 13.04.2023; Baulinienplan 65 B 11, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Die Antragstellerin plant auf dem geteilten Grundstück im rückwärtigen Grundstücksteil die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Pool. Das vorliegende Bauvorhaben war bereits in der Sitzung vom September 2023 Beratungsgegenstand, wurde jedoch aufgrund eines klärungsbedürftigen Sachverhalts zum Kniestock abgelehnt. Anhand von Abstimmungsgesprächen mit dem beauftragten Architekturbüro, dem Landratsamt und der Gemeinde wurde die Planung überarbeitet und abgeändert und liegt nun erneut zur Entscheidung vor.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl für die Hauptnutzung und mit den Nebenanlagen wird eingehalten. Für den als Hammerstiel ausgebildete Zufahrt zur Erschließung des rückwärtigen Gebäudes wird eine Befreiung für 115 m² befürwortet.
Der vormals als L-Bau geplante Baukörper wurde in einem U-förmigen Baukörper umgeplant. Ferner wurde die Aussparung für den Patiohof verkleinert.
Die Hauptnutzung ist als E+D Bebauung mit einem asymmetrischen Satteldach DN 52°/15° geplant. Das Dachgeschoß ist kein Vollgeschoß. Auf dem mit 15° geneigten Satteldachteil ist eine Begrünung mit PV-Anlage vorgesehen. Die angebaute Doppelgarage nimmt die Dachneigung durch den Anbau an die Hauptnutzung mit einem Pultdach auf und führt die PV-Anlage sinnvoll fort.
In der Ansicht und im Schnitt des annähernd quadratischen Gebäudes wird der Kniestock eingehalten. Die zur Belichtung vorgesehene Aussparung der Dachfläche für den Innenhof tritt gestaltungsbildend nicht in Erscheinung, - der Schutzzweck der Ortsgestaltungssatzung mit der Festsetzung des Kniestocks nicht verletzt.
Das Gebäude fügt sich mit seiner Höhenentwicklung gem. § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Wand- und Firsthöhe nach Ortsgestaltungssatzung wird mit dieser Haupt- und der Nebenanlage eingehalten.
Eine ausnahmsweise errichtete Abgrabung auf der Westseite des Hauptgebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.
Die Abstandflächen werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.
Der Baumbestands- und Freiflächenplan lag dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Für die Nachbarbäume Nr. 41 und 42 ist eine Wurzelbrücke zum Schutz vorzusehen. Die Baumarten der Neupflanzung sind zu ergänzen, die Baumartenwahl kann frei erfolgen, da ausreichend geschützter Baumbestand erhalten wird.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.