Tekturantrag für ein Bürogebäude mit Stellplätzen (hier: Umbau des Dachgeschosses, der Dachbelichtungselemente, der Abgrabung und Korrektur der Abstandsflächen) auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/7 an der Südlichen Münchner Str. 42 b;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Südliche Münchner Straße 42 b, Grundstück Fl.Nr. 600/7 (Grundstücksgröße =  1.281 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 46, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Die Bebauung auf dem Grundstück war bereits 2016 und 2020 Beratungsgegenstand. Das gemeindliche Einvernehmen wurde aufgrund nicht ortsgestaltungssatzungskonformer Ausführung von Dachbelichtungselementen, dem fehlerhaften Vollgeschossnachweis und einer Abgrabung nicht erteilt. Der Bauwerber hat nun erneut eine Umbauplanung und ein Umbauvorschlag vorgelegt, für die das gemeindliche Einvernehmen begehrt wird.  

Inhalt der Planung sind nachfolgende Änderungen:

  1. Dachaufbauten und Nicht-Vollgeschoß Nachweis Dachgeschoss 
Die Südhälfte des Satteldaches ist aktuell mit zwei Dachgauben bebaut, die aufgrund ihrer Breite mit über 2 m nicht der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung entsprechen. Die beiden Dachgauben werden zu einem Giebel gem. Planung umgebaut. Die erforderlichen Parameter aus der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Abstände und Größe werden eingehalten. 
Auf der Nordhälfte werden die beiden großen Gauben durch eine Gaube und Dachflächenfenster ersetzt. Diese entsprechen den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung und werden befürwortet. 
Das Dachgeschoß ist dadurch nun nachgewiesen kein Vollgeschoss. 

  1. Abgrabung an Ostseite des Gebäudes
Die errichtete Abgrabung wird mit einer Glasabdeckung überdeckt und der Grundfläche mit den Nebenanlagen als auskragende Unterbauung zugerechnet. Es verbleibt eine offene Abgrabung innerhalb der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung. Die Treppe wird der Hauptnutzung zugerechnet. 

  1. Die Abstandsflächen sind korrekt berechnet und dargestellt. 

Der Stellplatznachweis wird erbracht. 

Der Baumbestand und die Freiflächengestaltung bleiben unberührt. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur für ein Bürogebäude mit Stellplätzen herzustellen. 

Der Umbau der beiden Gauben auf der Südseite zu einem Giebel und auf der Nordseite zu einer Gaube entspricht der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 
 
Der Nichtvollgeschossnachweis für das Dachgeschoss wird befürwortet. 

Dem Umbau der Abgrabung auf der Ostseite entsprechend der vorgelegten Planung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.10.2024 13:05 Uhr