Tekturantrag zum Neubau einer Villa mit Garage und Pool - hier: Freiflächen - auf dem Grundstück Fl. Nr. 633/8 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 55;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 11.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das gegenständliche Bauvorhaben war zuletzt im Februar Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Durch umfangreiche planabweichende Baumaßnahmen wurde hier aufgrund einer Baueinstellung durch das Landratsamt München eine Tektur eingereicht, zu der damals das gemeindliche Einvernehmen versagt wurde. 

Im Nachgang fanden vor Ort umfangreiche Besprechungen mit allen Beteiligten statt. Zwischenzeitlich hat auch ein Wechsel des Planungsbüros stattgefunden. 

Nun wurde auf Grundlage der letzten Gespräche eine erneute Tektur eingereicht. 

Die Überprüfung der eingereichten Unterlagen ergab folgendes Ergebnis: 

Die umfangreichen Flächen wurden weitestgehend zurückgebaut. Lt. Berechnung kann die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen nun eingehalten werden. Hier sind allerdings die diversen Fußwege auf dem Grundstück noch nicht berücksichtigt, die die Gartenbereiche erschließen. Diese sind mit maximal 1,5 m Breite geplant und deswegen – so die Aussage des Planungsbüros – nicht auf die Grundfläche mitanzurechnen. Diese Handhabe gilt lediglich für „Haus-Zugänge“. Nicht aber für sonstige Erschließungswege auf dem Grundstück, die in Summe als solches auch nicht als geringfügig angesehen werden können, weil hier insgesamt eine Fläche von ca. 160 m² versiegelt wird, was im Verhältnis zur zulässigen GR II fast 40 % Mehrung bedeutet. Die Gemeinde sollte dieser Befreiung nicht zustimmen. Die Berechnung ist insoweit auch zu korrigieren. 

Die Zufahrtsbreite zur Garage ist im Bestand nun auch mit ca. 4 m statt genehmigten 3 m ausgeführt worden. Wodurch sich eine Mehrung von fast 100 m² im Vergleich zur ursprünglichen Genehmigung ergibt. Diese ist im Rahmen der zulässigen Grundfläche geführt, aber in Bezug auf die o.g. Überschreitung könnte hier auch noch eine Reduzierung erfolgen um die auf das Gesamtgrundstück bezogene Grundfläche mit den Nebenanlagen auf ein genehmigungsfähiges Maß zu bringen. 


Auf der Gebäude-Ostseite sind zwei Lichthöfe / Abgrabungen entstanden. Lediglich der südlichere der beiden war Bestandteil der Ur-Genehmigung und ist somit nicht zu beanstanden. Dem nördliche, deutlich größere (7,62 m x 2,90 m) Lichthof wurde auf die Grundfläche des Hauptgebäudes angerechnet, hier fehlt aber im Plan noch die Darstellung der Überdeckung der baulichen Anlage. Einer weiteren Abgrabung wird nicht zugestimmt. 

Von Seiten des Umweltamtes wurde folgende Stellungnahme abgegeben: 


Die grundsätzlichen Ersatzpflanzungen sind ausreichend und in Ordnung. 

Die Baumarten-Änderungen sind grundsätzlich in Ordnung und entsprechen den gültigen Absprachen und Auflagen.
Allerdings wurden bei einer Kontrolle vor Ort deutliche Abweichungen von den im jetzigen Plan dargestellten Pflanzungen festgestellt.
Vor Ort wurden weder 5x Fagus sylvatica und 2x Acer campestre gepflanzt. Stattdessen wurden 5x Carpinus betulus und 2x Acer platanoides als Ersatzpflanzung gewählt und eingepflanzt. Auch eine fachmännische Verankerung der Bäume fehlt.
Zudem konnten die beiden Acer saccharinum (im Nachbargrundstück Haus-Nr. 53b) vor Ort nicht nachgewiesen werden.

Es muss eine Übereinstimmung mit dem derzeitigem Freiflächenplan vor Ort hergestellt werden. Erst dann kann den Änderungen von unserer Seite aus zugestimmt werden.



Zusammenfassend ist festzustellen, dass aktuell noch keine Grundlage für einen positiven Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen vorliegt. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tektur-Antrag nicht herzustellen

Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird nicht zugestimmt. 
Die Zuwegungen sind auf ein Minimum zu reduzieren. 

Die Abdeckung des nördlichen Lichthofs ist darzustellen. 

Der Freiflächenplan ist so zu korrigieren, dass er mit den tatsächlich vor Ort bestehenden Begebenheiten übereinstimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.12.2024 10:51 Uhr