Jahresrechnung 2024; Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt und Kenntnisnahme der Neubildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf die Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht der Jahresrechnung 2024 wird Bezug genommen.
Einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsresten aus den Vorjahren bedarf es grundsätzlich nicht, da diese Mittel bereits in den Haushalten der Vorjahre durch die Haushaltssatzung aufgrund der Gemeinderatsentscheidung genehmigt waren.
Im Vermögenshaushalt waren die Haushaltsansätze in aller Regel für Maßnahmen vorgesehen, welche nicht erneut in den Haushalt 2025 eingeplant werden sollen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelt werden konnten. Deshalb hat der Gesetzgeber es auch ermöglicht, diese bereits in den Vorjahren oder im Haushaltsjahr eingeplanten Beträge, soweit sie zur Abwicklung von Maßnahmen noch gebraucht werden ohne weitere Entscheidung durch den Gemeinderat zu übertragen.
Für die Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt ist jedoch ein Beschluss erforderlich., weil die Mittel im Verwaltungshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres grundsätzlich als eingespart verfallen und damit eine Neuveranschlagung erforderlich wäre.
- Freiwillige Feuerwehr 13000.7180
Deshalb werden aufgrund bisheriger Beschlusslage bei der HH-Stelle 13000.7180 neue nicht abgerufene Zuschüsse für die Vereinszuwendungen in das neue Haushaltsjahr übertragen:
Es bestanden alte Haushaltsreste in Höhe von
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60.000,00 €
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Davon wurden in 2024 Mittel in Anspruch genommen
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0,00 €
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Neue Haushaltsreste in 2024
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10.000,00 €
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Abgang alter Haushaltsreste
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0,00 €
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Neue Haushaltsreste gesamt:
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70.000,00 €
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Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.04.2025 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, die Neubildung der Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt zu genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.05.2025 14:24 Uhr