Bauherr: S.A.M Projects GmbH, Dr. Stefan Maier, München;
Bauort: Ludwig-Thoma-Straße 13, Grundstück Fl.Nr. 604/26 (Grundstücksgröße = 3.703 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 35 B 17 v. 01.07.1918, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Im Nachgang zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in der Februar-Sitzung des Bauausschusses hat der Bauherr sich in Gesprächen mit der Bauverwaltung bereit erklärt, Änderungen am Bauvorhaben vorzunehmen, um die Erteilung des Einvernehmens zu erlangen.
Alternativ hätte der Bauantrag ohne Änderung an das Landratsamt München weitergeleitet werden können, mit der Möglichkeit zur Ersetzung des Einvernehmens, da das Bauvorhaben rein baurechtlich nicht zu beanstanden war.
Bezüglich Haus 3 wurde hier die Ansicht Nord insoweit geändert, als dass der Eingangsbereich nun mit der Trauflinie abschließt und nicht mehr darüber hinaus in den Giebel hineinragt. In der Gebäudesüdansicht wurden die Fenster im Giebel leicht verändert.
Die weitere baurechtliche Beurteilung bleibt bestehen und wird nachfolgend nochmals aufgeführt.
Der vorliegende Antrag betrifft Haus 3, das mit E+D (DG kein Vollgeschoss, Satteldach 52°) errichtet werden soll.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung hinsichtlich der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 130 m² - bezogen auf das Gesamtgrundstück (dies beinhaltet zudem noch die Bestandsbebauung mit Doppelhaus im Südwesten) überschritten. Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich auch gemäß § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.
Auf der Gebäudesüdseite ist eine Abgrabung geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhält. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. Zur Einfriedung entlang der Ludwig-Thoma-Straße wurde keine Aussage getroffen, diese ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.