Tekturantrag Alisa Egorova zur Errichtung eines Swimming-Pools auf dem Grundstück Fl.Nr. 697 an der Geschwister-Scholl-Str. 19a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2017 ö 3

Sachverhalt

Bauherr: Alisa Egorova, Seestraße 52, 82432 Walchensee
Bauort: Geschwister-Scholl-Str. 19a, Grundstück Fl.Nr. 697 (Grundstücksgröße = 1.807m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35, Baulinienplan Nr. 44 BI 37, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Der Bauausschuss behandelte zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2016 einen Tekturantrag wegen Änderung der Freiflächengestaltung (es wurde ein Ahornbaum zur Fällung beantragt). Das eigentliche Bauvorhaben wurde mit Bescheid des Landratsamtes München am 28.07.2016 bauaufsichtlich genehmigt. In der damaligen Baugenehmigung wurde bereits eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um 65m² erteilt.

Im nunmehr vorliegenden Tekturantrag aufgrund der bauaufsichtlichen Ahndung des Landratsamtes geht es darum, dass für den bereits ohne erforderliche Genehmigung errichteten Swimming-Pool (weitere Überschreitung mit ca. 39 m²) sowie der Pflasterfläche ca. 29 m² nachträglich das gemeindliche Einvernehmen erbeten wird.

Dazu ist seitens der Verwaltung festzustellen, dass vorstehendes Grundstück nach Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt ist. Auf dem 1.807m² Grundstück befinden sich zwei Wohnhäuser, zwei Garagen, ein Pool, Zufahrten usw. Jede vorgenannte bauliche Anlage hat Auswirkungen auf das Maß der baulichen Nutzung – deshalb kann zunächst ein Pool verfahrensfrei i.S. der Bayerischen Bauordnung sein, aber nur dann, wenn alle sonstigen öffentlichen Belange eingehalten sind. Das ist hier leider nicht mehr der Fall – bereits in der Erstgenehmigung konnte nur mit Befreiungen (Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen) das Baurecht ermöglicht werden. Der neue Pool und die Pflasterflächen (Terrasse) überscheiten die GR II um weitere ca. 60 m² und ist nur mit Befreiung zulässig.

Da die Grundfläche mit den Nebenanlagen bereits überschritten wurde und die Gemeinde eine Überschreitung grundsätzlich nur bis zu max. 70 % der Hauptnutzungs-Grundfläche zulässt, kann das gemeindliche Einvernehmen für eine weitere Überschreitung nicht erteilt werden.

Weiter wird die nachträgliche Genehmigung zur bereits widerrechtlich erfolgten Fällung der Buche Nr. 10 (vom Bauherrn gefällt, vorgeblich war diese Buche mit Sonnenbrand in seiner Standsicherheit beeinträchtigt, deshalb zur Gefahrenabwehr ohne Erlaubnis beseitigt) beantragt. Ein Bußgeldverfahren wurde bereits eingeleitet. Zudem sollte eine ausreichende Ersatzpflanzung gefordert werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Tektur zur Errichtung eines Swimmingpools sowie der zusätzlichen Pflasterflächen zu versagen.

Einer weiteren Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächen mit den Nebenanlagen (Pool und vom Haus abgerückte Terrassenfläche) wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:        8 : 3

Die Fällung der Buche Nr. 10 wird nicht befürwortet – es ist ein ausreichender Ersatz (Baum 1. Ordnung mit einem StU 35 - 40 cm) an die gleiche Stelle auf dem Baugrundstück zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.11.2017 12:01 Uhr