Antrag Augusta Bruna Regina Eberl-Seldt und Ritter Bauträger und Immobilien GmbH zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/49 an der Dr.-Max-Str. 57;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.12.2017 ö 5

Sachverhalt

Bauherr: Augusta Bruna Regina Eberl-Seldt und Ritter Bauträger & Immobilien GmbH;
Bauort: Dr.-Max-Str. 57; Grundstück Fl. Nr.: 580/49 (Grundstücksgröße 1.791 m²) Planbereich: Bebauungspläne 50 B26 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Das beantragte Bauvorhaben war bereits in der Bauausschusssitzung vom 16. Januar 2017 im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid Beratungsgegenstand. Unter Einhaltung diverser Maßgaben und Auflagen auch zum Baumschutz wurde der Antrag auf Vorbescheid positiv beschieden.

Der Antragsteller plant die Errichtung von drei kubischen Einfamilienhäusern in E+D-Bebauung jeweils mit einem Mansardenwalmdach (Dachneigung 45°/15°) und Doppelgarage, zwei Einzelgaragen und zwei Stellplätzen. Die Dachgeschosse sind jeweils keine Vollgeschosse. Der Nachweis wurde erbracht.

Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl in der Hauptnutzung als auch bei den Nebenflächen im Rahmen der erteilten Befreiungen aus dem Vorbescheid eingehalten. Die Dachbegrünung der Garagen ist in den Plänen entsprechend darzustellen.

Die Überschreitung der Baugrenze laut Bebauungsplan um 2,00 m mit dem nordöstlichen Wohngebäude und mit der Doppelgarage wurde bereits aufgrund von ähnlich gelagerten Fällen im Vorbescheid befreit.

Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben sowie die Quergiebel entsprechen der Ortsgestaltungssatzung. Für die Giebel auf der Nord- und Südseite wird jeweils eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der max. zulässigen Wandhöhe von 4,25 m / beantragt,  hier sind 5,92 m erforderlich. Da in der Vergangenheit in solchen Fällen jeweils Abweichungen bis zu einem Maß von 1,80 m befürwortet worden sind, sollte auch hier zugestimmt werden.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baum- und Freiflächenplan ist durch das Umweltamt beurteilt worden. Die Buchen Nr. 1 und 2 an der Straße bleiben erhalten, benötigen jedoch baumpflegerische Maßnahmen um ihre Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die doppelstämmige Buche Nr. 6 im Westen des Grundstücks ist vom Bauraum stark betroffen. Ein Erhalt ist wohl nur mit weitrechenden Auflagen von Seiten des Landratsamtes zu gewährleisten. Eine ökologische Baubegleitung wäre dann zwingend notwendig.

Die nördlichen Nachbarbuchen Nr. 8 und 9 brauchen ebenfalls Schutz. Der geplante Stellplatz sollte unbedingt aus dem Kronenbereich der Nachbarbäume in Richtung Osten verlegt werden, um Arbeiten im Wurzelbereich möglichst zu vermeiden.

Unbedingt notwendig ist bereits in der Abrissphase der Schutz der gegenüber Wurzelverdichtung empfindlich reagierenden Buchen durch Wurzelbrücken

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen herzustellen.

Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den Giebeln wird ausnahmsweise befürwortet.

Für die Buchen Nr. 1 und 2 an der Straße sind baumpflegerische Maßnahmen vorzunehmen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Zum Schutz der Buche Nr. 6 und der Nachbarbuchen Nr. 8 und 9 soll durch das Landratsamt eine ökologische Baubegleitung beauflagt werden.

Die Dachbegrünungen der Garagen sind auch in den Plänen entsprechend festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2018 14:55 Uhr