Antrag Patricia Schulken von Broich auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Außenpools sowie Rückbau von versiegelten Flächen auf dem Grundstück Fl. Nr. 371/13 an der Von-Ranke-Str. 12;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.12.2017 ö 9

Sachverhalt

Bauherr: Frau Patricia Schulken-von Broich
Bauort: Von-Ranke-Str. 12, Grundstück Fl.Nr.371/13 (Grundstücksgröße = 879 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan BL 44/98 (B 36) i.d.F. vom 25.06.1999; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung;

Das Landratsamt München hat mit Schreiben vom 11.09.2017 die materielle Rechtswidrigkeit diverser baulicher Nebenanlagen auf dem Grundstück der Antragstellerin festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um die Errichtung von befestigten Terrassen- und Pflasterflächen von ca. 182 m² über das genehmigte Maß hinaus, sowie die Errichtung eines Außenpools. Diese baulichen Maßnahmen haben Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung. Die Errichtung eines Pools kann zunächst verfahrensfrei im Sinne der Bayerischen Bauordnung sein, jedoch müssen die öffentlichen Belange und Vorgaben eingehalten werden. Durch die weitere Versiegelung von Flächen und die Errichtung  des Außenpools wurde das Maß der baulichen Nutzung erheblich überschritten.

Im vorliegenden Antrag aufgrund der bauaufsichtlichen Ahndung des Landratsamtes geht es darum, eine isolierte Befreiung für den bereits errichteten Pool wegen Überschreitung der Grundfläche über die max. 75 % hinaus, zu erhalten. Die zusätzlich versiegelten Flächen für Terrassen und ähnliches werden um 144,23 m² zurückgebaut. 

Die maximal zulässige Grundfläche mit den Nebenanlagen ist auch nach Rückbau der versiegelten Flächen durch den Pool mit ca. 37 m² überschritten. Insofern sollte eine weitere Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächen für den Pool wie in ähnlich gelagerten Fällen nicht erteilt werden, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.

Der Rückbau von befestigten Flächen sollte befürwortet werden.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit einem Pool nicht herzustellen.

Einer weiteren Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächen mit Nebenanlagen (Pool und versiegelte Terrassen- und Pflasterflächen) wird nicht zugestimmt.

Die befestigten Flächen über das zulässige Maß sind um 144,23 m² zurückzubauen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2018 14:55 Uhr