Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger, GR ö 30.01.2018, TOP 464
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Steininger erinnert an die Zusage des Forstbetriebsleiters Herr Wilhelm Seerieder von den Bayerischen Staatsforsten. Dieser hatte dem Gemeinderat zugesichert, am Isarhochuferweg im Süden der Grünwalder Brücke und somit in seinem Zuständigkeitsbereich liegende Flächen die Aussichtspunkte auszuschneiden. Nachdem die Blüte- und Brutzeit bevorstehe, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt. Gibt es hierzu nähere Informationen?
Beantwortung:
Auf erneute Nachfrage erhielt die Verwaltung nachfolgende Antwort von den Bayerischen Staatsforsten:
Von Seiten des Forstbetriebes wurden die entsprechenden Arbeiten bereits im Frühjahr 2017 wie vereinbart umgesetzt. Voraussichtlich in der 9. Kalenderwoche 2018 werden zwei Waldarbeiter noch einmal so gut es geht nacharbeiten.
Hinsichtlich der Eingriffsstärke bestehe die Problematik darin, dass sich die Bänke im FFH-Gebiet befinden und somit ein Verschlechterungsverbot des Biotopzustandes gelte. Mit einem mäßigen Freischneiden würde hier jedoch noch keine Verschlechterung entstehen.
Bei einem Außentermin am 09.02.2018 mit der unteren Naturschutzbehörde habe sich nun herausgestellt, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Spaltquartiere von Fledermäusen befinden. Dieser Sachverhalt beschränke nun extrem die Arbeiten.
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG sei es ver
boten, Ruhestätten (die Fledermäuse überwintern dort) der wild lebenden Tiere von besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Das Wald- und Naturschutzgesetz setze hier die Maßstäbe so eng, dass die gewünschten Ziele leider nicht erreicht werden können.
Datenstand vom 21.03.2018 12:03 Uhr