Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 41a KGAL GmbH & Co. KG westlich der Tölzer Straße; Billigung des Planentwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2017 unter der lfd. Nr. 403 auf Antrag der KGAL Investment Management einstimmig die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens bzw. die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.

Der Ausschuss für Planung und Entwicklung hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 02.05.2018 den vorstehenden Tagesordnungspunkt einstimmig vorberaten.

Das Architekturbüro DMP aus München, Herrn Altenberend und das Stadtplanungsbüro Dragomir haben dem Ausschuss sehr ausführlich die planerische Konzeption zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgestellt.

Der zu dieser Sitzung geladene Architekt Altenberend stellt die Planung dem Gemeinderat in einer gekürzten Power-Point-Version vor.

Die vorgestellte Planung wird vom gesamten Gemeinderat als gelungen und gut durchdacht anerkannt.

Es ist nach Vorstellung und Würdigung der o.g. Planunterlagen in einem nächsten Schritt die Billigung und gleichzeitig die Beschlussfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durch den Gemeinderat vorzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und der Präsentation der Projektplanung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der KGAL Investment Management und beschließt aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung die Billigung dieser Planung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Verfahrensschritt ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2018 14:07 Uhr