Tekturantrag Heinz Ising zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 724 an der Alexander-Schmorell-Str. 4;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 05.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.02.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr: Heinz Ising, Grünwald;
Bauort: Alexander-Schmorell-Str. 4, Grundstück Fl.Nr. 724 (Grundstücksgröße = 991 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung



Zum bereits genehmigten Bauvorhaben werden vom Bauherren folgende Änderungen zum ursprünglichen Antrag  gewünscht:

  • Verringerung Länge erdgeschossiger Anbau um ca. 1,14 m;
  • Entfall Einliegerwohnung;
  • Interne Raumeinteilungen;
  • Kein Dachgeschossausbau
  • Änderung Fenster u. Türen
  • Lediglich drei Dachflächenfenster
  • Entfall Aufzugs-Überfahrt
  • Verringerung Gebäudehöhen Hauptgebäude
  • Erhöhung Wandhöhe Anbau + Garage


Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung dem Bebauungsplan Nr. B 35 und hält auch die sonstigen Festsetzungen ein. Die Schleuse an der Garage ist – um sie in der Nebennutzung zuschreiben zu können, klar vom Hauptgebäude zu trennen (Kommunwand). Dies war im Urantrag korrekt erfolgt und ist entsprechend zu ändern.


Lediglich die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 4 m² geringfügig überschritten. Eine Befreiung hierfür sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen, erfolgen.

Auch hinsichtlich der Umgebungsbebauung fügt sich das Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB gut ein, da es sich an den nördlich angrenzenden Sepp-Ruf-Häusern orientiert. Da sich das Gebäude auch hinsichtlich der Dachneigung und somit der Höhenentwicklung (Firsthöhe 10,31 m – Urantrag: 10,51 m) an der Umgebungsbebauung orientiert, kann aus städteplanerischer Sicht daher – wie bereits im Urantrag erfolgt, der Überschreitung der nach Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Firsthöhe von 8,65 m ausnahmsweise zugestimmt werden.

Die Abstände der Dachbelichtungselemente sind zu vermaßen und entsprechend Ortsgestaltungssatzung zu planen.

Im Urantrag war sowohl der erdgeschossige Anbau als auch die angrenzende Garage mit einer Wandhöhe von 2,75 m geplant. Mit der geänderten Planung wird eine Wandhöhe von 3,14 m beantragt. Begründet wird dies mit der baulichen Gestaltung und Konstruktion.
Einer Abweichung sollte hier nicht zugestimmt werden. Der Anbau kann im Bereich der Hauptnutzung eine höhere Wandhöhe erhalten, im Bereich der Garage sind die 2,75 m einzuhalten.

Die sonstigen Festsetzungen werden eingehalten.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen.

Der geringfügigen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 4 m² wird zugestimmt.

Um die an die Garage angrenzende Schleuse als Nebenanlage einzustufen, ist diese baulich mit separater Wand vom Hauptgebäude abzusetzen.

Eine Überschreitung der nach der Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe des Hauptgebäudes wird aufgrund der vorhandenen Umgebungsbebauung und Einfügung ausnahmsweise befürwortet.

Einer Überschreitung der nach der Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe mit der Garage wird nicht zugestimmt.

Die Dachbelichtungselemente sind zu vermaßen und entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.03.2018 11:58 Uhr