Bauantrag Carsten Anhalt zum Bau eines Pools mit Poolhaus, Freisitz und Anbau am Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 785/10 an der Heckenrosenstraße 12 a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.04.2018 ö 7

Sachverhalt

Bauherr: Carsten Anhalt
Bauort: Heckenrosenstraße 12a, Grundstück Fl.Nr. 785/10 (Grundstücksgröße =  1162 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B9, Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Steininger ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauwerber plant die Errichtung eines Pools mit Pool/Gartenhaus sowie einen Freisitz und einen Anbau an der Westseite des Gebäudes. Die vorhandene Doppelgarage wird zur Hälfte abgebrochen. Die Vorgartenlinie ist eingehalten.

Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grundfläche wird eingehalten. Die errichteten Nebenanlagen wie Pool, Poolhaus und Freisitz sind vom Hauptgebäude mit einer eigenen Wand getrennt bzw. nicht verbunden und damit als Nebenanlage nicht Geschoßflächenrelevant. Der geschossflächenrelevante Küchenanbau hält das Maß der baulichen Nutzung ein. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ausnutzung des restlichen Baurechts grundsätzlich privatrechtlich unter den Miteigentümern zu klären ist, da das Baurecht im Eigentum des jeweiligen Grundstücksanteils steht und hier möglicherweise ein privatrechtlicher Konflikt entstehen könnte, soweit Baurecht des jeweils anderen Miteigentümers verbaut wird.

Der Bebauungsplan schreibt im Planbereich enge Bauräume vor die weitestgehend den Häusergrundrissen entsprechen. In der Vergangenheit sind Überschreitungen mit Nebenanlagen und Anbauten befreit und genehmigt worden. Aufgrund der vorhandenen Bezugsfälle im Planbereich des qualifizierten Bebauungsplanes B9 sollte eine Überschreitung der westlichen Baugrenze mit den Nebenanlagen und dem Anbau befürwortet werden.

Für den Pool ist die Fällung von 3 Fichten vorgesehen. Diese unterliegen nicht der Baumschutzverordnung.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen für die Errichtung eines Pools, eines Pool/Gartenhauses, eines Küchenanbaus und eines Freisitzes herzustellen.

Eine  Überschreitung des Bauraumes nach Westen mit der Errichtung der Nebenanlagen und des Küchenanbaus wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle im Planbereich befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.05.2018 11:01 Uhr