Bauherr: Dr. Paulus Nowak., 82031 Grünwald;
Bauort: Lindenstraße 7, Grundstück Fl. Nr. 510/21 (Grundstücksgröße 739m²)
Planbereich: BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Bauherr: Dr. Paulus Nowak., 82031 Grünwald;
Bauort: Lindenstraße 7, Grundstück Fl. Nr. 510/21 (Grundstücksgröße 739m²)
Planbereich: BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 52°/22°. Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss.
Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl hinsichtlich der Haupt- als auch der Nebennutzung eingehalten.
Auf der Gebäudesüdseite ist ein Giebel geplant, der in seiner Wandhöhe nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Die Maximal zulässige Wandhöhe von 7,25m wird mit dem Giebel um 0,85m überschritten. Hier wird eine Abweichung benötigt, die in ähnlich gelagerten Fällen jeweils erteilt wurde
Eine Aussage über die Einfriedung wurde nicht getroffen, diese ist nach der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung zu errichten.
Alle weiteren Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch die Doppelgarage erbracht.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Baumbestandsplan liegt noch zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.