Bauort: Südliche Münchner Straße 42 b, Grundstück Fl.Nr. 600/7 (Grundstücksgröße = 1.281 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 46, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;
Die Bebauung auf dem Grundstück war bereits 2016 und 2020 Beratungsgegenstand. Das gemeindliche Einvernehmen wurde aufgrund nicht ortsgestaltungssatzungskonformer Ausführung von Dachbelichtungselementen, dem fehlerhaften Vollgeschossnachweis und einer Abgrabung nicht erteilt. Der Bauwerber hat nun erneut eine Umbauplanung und ein Umbauvorschlag vorgelegt, für die das gemeindliche Einvernehmen begehrt wird.
Inhalt der Planung sind nachfolgende Änderungen:
- Dachaufbauten und Nicht-Vollgeschoß Nachweis Dachgeschoss
Die Südhälfte des Satteldaches ist aktuell mit zwei Dachgauben bebaut, die aufgrund ihrer Breite mit über 2 m nicht der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung entsprechen. Die beiden Dachgauben werden zu einem Giebel gem. Planung umgebaut. Die erforderlichen Parameter aus der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Abstände und Größe werden eingehalten.
Auf der Nordhälfte werden die beiden großen Gauben durch eine Gaube und Dachflächenfenster ersetzt. Diese entsprechen den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung und werden befürwortet.
Das Dachgeschoß ist dadurch nun nachgewiesen kein Vollgeschoss.
- Abgrabung an Ostseite des Gebäudes
Die errichtete Abgrabung wird mit einer Glasabdeckung überdeckt und der Grundfläche mit den Nebenanlagen als auskragende Unterbauung zugerechnet. Es verbleibt eine offene Abgrabung innerhalb der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung. Die Treppe wird der Hauptnutzung zugerechnet.
- Die Abstandsflächen sind korrekt berechnet und dargestellt.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Der Baumbestand und die Freiflächengestaltung bleiben unberührt.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.